Antrag auf Baugenehmigung - Maximilian Klingl, Stephan-von-Schleich-Str. 18, FlNr. 1866/21, Gem. Haarbach - Neubau eines EFH mit Garage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 03.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.12.2018 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Bauherr möchte im Baugebiet „Am alten Sportplatz“ bauen und benötigt für sein Vorhaben folgende Befreiungen:

1) Befreiung von der Baugrenze des Hauptgebäudes – die Terrassenstützen der Terrassenüberdachung überschreiten die Baugrenze.

2) Befreiung von der Dachneigung und der Wandhöhe – statt 35° bis 45° bei einer maximalen Wandhöhe von 4,50m soll das Gebäude nun eine Wandhöhe von 5,91m und eine Dachneigung von 18° aufweisen.

3) Befreiung von der Dachneigung des Garagendaches – statt 30° bis 40° soll die Neigung des Garagendaches an das Wohngebäude angepasst werden (18°)

Die Befreiungen sind städtebaulich vertretbar. Die Abstandsflächen sind eingehalten.


4) Befreiung von der festgesetzten Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen.

Der Bauherr möchte die Garage weiter nach Norden versetzen und verlässt somit die festgesetzte Umgrenzung von Nebenanlagen.

Die Erteilung einer Befreiung von der festgesetzten Umgrenzung der Nebenanlagen ist hier rechtlich nicht tragbar. Ein wesentlicher Grundzug der Häuserreihe (Pz 1 bis 12) ist die Anordnung zweier zusammengebauter Grenzgaragen im vorderen Teil des Grundstückes. Durch die Erteilung der Befreiung sind damit die Grundzüge der Planung wesentlich berührt. Weiterhin kann der Nachbar auch nicht verpflichtet werden eine Grenzgarage auch außerhalb der Umgrenzung der Nebenanlagen zu errichten.

Diskussionsverlauf

Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses sprachen sich positiv gegenüber den Befreiungen Nr. 1 bis Nr. 3 aus. Lediglich die Befreiung Nr. 4 stieß auf Ablehnung. Das Vorhaben ist allerdings dann als Gesamtvorhaben abzulehnen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.12.2018 15:15 Uhr