Notariatsurkunden für Grundstücksverkäufe im Baugebiet Haarbach "Am alten Sportplatz"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 17.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 17.09.2018 ö beschließend 11

Sachverhalt

Nach der erfolgten Vermessung des Baugebiets „Am alten Sportplatz“ in Haarbach kann nun mit dem Verkauf begonnen werden. Jeder einzelne von den 16 Kaufverträgen ist notariell zu beurkunden.
Alle Urkunden sind danach durch das entsprechende Beschlussorgan der Stadt Vilsbiburg zu genehmigen. Zuständig ist nach der Geschäftsordnung der Haupt- und Finanzausschuss.

Erst wenn eine Notariatsurkunde förmlich genehmigt ist, kann der Notar die nächsten Schritte veranlassen. Dazu gehört u.a. die Eigentumsumschreibung im Grundbuch, darauf aufbauend mögliche Finanzierungsgrundschulden und letztendlich die Kaufpreiszahlung. Zwischen Beurkundung beim Notar und Genehmigung im Haupt- und Finanzausschuss können durchaus mehrere Wochen oder sogar bis zu über zwei Monaten liegen. Dies ist weder im Sinne der Stadt, noch im Sinne der Grundstückserwerber.

Wie bereits auch bei den Grundstücksverkäufen im Baugebiet Burger Feld sollte eine pauschale Genehmigung der Grundstücksverkäufe auch im Baugebiet Haarbach „Am alten Sportplatz“ erfolgen.
Durch diese Genehmigung erhält der Bürgermeister Ermächtigung zur Genehmigung der einzelnen Notariatsurkunden. Die Kaufverträge sind dem Grunde nach alle gleich, so dass diese Vorgehensweise durchgeführt werden könnte. Formulierung laut Beschlussvorschlag.

Aus Sicht der Verwaltung wäre auch dies wieder eine flexible Lösung, die den Grundstückskäufern sehr entgegen kommen würde. Die entsprechenden Pauschalgenehmigungen, bzw. die Namen der jeweiligen Käufer würden dann in der jeweils nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung bekanntgegeben.

Beschluss

Der Stadtrat ermächtigt den ersten Bürgermeister oder seinen Vertreter im Amt zur Genehmigung der notariellen Kaufvertragsurkunden für Grundstücksverkäufe von Bauparzellen im Baugebiet Haarbach „Am alten Sportplatz“ an Stelle des Haupt- und Finanzausschusses.
Zum Vollzug der Kaufverträge wird der erste Bürgermeister oder sein Vertreter im Amt auch ermächtigt, Mitwirkungshandlungen der Stadt Vilsbiburg zur Finanzierung der nach dem jeweiligen Kaufvertrag geschuldeten Beträge im Rahmen des § 3 Nr. 4 der Verordnung über die Genehmigungsfreiheit von Rechtsgeschäften des kommunalen Kreditwesens und aller notwendigen Rangbeschaffungserklärungen für etwaige Finanzierungsgrundpfandrechte eines Käufers abzugeben sowie die jeweilige Bauparzelle der sofortigen Zwangsvollstreckung gegen den jeweiligen Eigentümer zu unterwerfen (§ 800 ZPO). Allen vorbezeichneten Rechtsgeschäften wird bereits heute zugestimmt.

Diese Ermächtigung ist bis zum 31. Dezember 2019  befristet. Der Haupt- und Finanzausschuss ist über die erfolgten Genehmigungen in der jeweils nächsten Sitzung zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2018 15:02 Uhr