Sportbetriebsförderung (früher Übungsleiterzuschuss) für TSV Vilsbiburg e.V., TSV Haarbach e.V., Rote Raben Vilsbiburg e.V. und Skiclub Vilsbiburg e.V.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 24.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 24.09.2018 ö 4

Sachverhalt

Die Behandlung der Sportbetriebsförderung richtet sich nach der Grundsatzentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.10.2009.

Es liegen von folgenden Vereinen Anträge vor; die entsprechenden Entscheidungsgrundlagen sind jeweils beschrieben; auch Art und Höhe der Förderungen des Vorjahres sind angegeben:

1.)
Antrag vom 16.09.2018 von
TSV Vilsbiburg 1883 e.V.:
Grundlage:
Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 03.08.2018, bewilligt 20.768,35 €.
Beantragt wird ein Zuschuss in gleicher Höhe von der Stadt.
Vorjahr: 18.936,80 €, gleich der staatlichen Förderung.


2.)
Antrag vom 01.09.2018 von
TSV Haarbach e.V.:
Grundlage:
Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 03.08.2018, bewilligt 5.580,76 €.
Beantragt wird ein Zuschuss in gleicher Höhe von der Stadt.
Vorjahr: 4.554,75 €; gleich der staatlichen Förderung.


3.)
Antrag vom 06.08.2018 von
Rote Raben Vilsbiburg e.V.:
Grundlage:
Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 03.08.2018 bewilligt 3.950,38 €.
Beantragt wird ein Zuschuss „in ähnlicher Höhe wie im vergangenen Jahr“, mit der Bitte um Anpassung an eine Erhöhung bei der staatlichen Förderung.
Vorjahr: 6.817,82 €; auf Grund der besonderen Situation des Vereins (u.a. Mitgliederstruktur, Wegfall des Ausgleichsbetrages bei der staatlichen Förderung) wurde 2009 ein Durchschnittsbetrag berechnet, um die Schlechterstellung bei den Neuregelungen der staatlichen Förderung auszugleichen.
Die staatliche Förderung wurde 2018 in Bezug auf den Zuwendungsbetrag je Mitgliedereinheit von 0,278 € auf 0,290 € angehoben. Dies stellt eine prozentuale Erhöhung von 4,32% dar. Der städtische Zuschuss würde sich mit dieser Anpassung von 6.817,82 € auf 7.112,35 € erhöhen.


4.)
Antrag vom 10.03.2018 von
Skiclub Vilsbiburg e.V.:
Grundlage:
Fiktive Berechnung der Stadtkämmerei Vilsbiburg vom 12.09.2018;
errechneter Zuwendungsbetrag: 4.600,85 €
Besonderheit 2018:
Laut Mitteilung des Skiclub-Vorstands Christian Hunger vom 10.03.2018 konnte die Abgabe des Antrags auf die Vereinspauschale terminlich nicht eingehalten werden, obwohl der Verein zuschussberechtigt gewesen wäre.
Aus diesem Grund liegt natürlich auch kein Förderbescheid des Landratsamts vor. Von Kämmerer Felkel wurde nach den vorgelegten Unterlagen des Skiclubs eine fiktive Zuschussberechnung erstellt, die als Grundlage für die städtische Förderung verwendet werden kann.
Vorjahr 5.306,46 €; gleich der staatlichen Förderung.

Beschluss 1

Die Stadt Vilsbiburg gewährt für das Jahr 2018 folgende Zuschüsse als pauschale Sportbetriebsförderung, bzw. Übungsleiterentschädigung:
TSV Vilsbiburg e.V.: 20.768,35 €
Rote Raben Vilsbiburg e.V.: 7.112,35 €
Skiclub Vilsbiburg e.V.: 4.600,85 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Stadt Vilsbiburg gewährt für das Jahr 2018 folgende Zuschüsse als pauschale Sportbetriebsförderung, bzw. Übungsleiterentschädigung:
TSV Haarbach e.V.: 5.580,76 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.10.2018 09:00 Uhr