Verteilung von Bibeln vor den Schulen
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 21.11.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) | Sitzung des Stadtrates | 21.11.2016 | ö | informativ | 6.1 |
Sachverhalt
Vorgang: Anregung in der Stadtratssitzung am 24.10.2016
Die Gideongruppe Landshut hat mit Schreiben vom 29.10.2016 Stellung genommen. Sie bedauert es, wenn Schüler sich belastätigt fühlten. Die Taschenbibel sei als Geschenk angeboten worden und es sollte niemand bedrängt werden.
Der erste Bürgermeister trug vor, dass das bloße Verteilen von Handzetteln zu Werbezwecken ohne Hinzutreten besonderer Umstände laut Rechtsprechung zum kommunikativen Gemeingebrauch gehört und damit eine erlaubnisfreie Nutzung darstellt. Ohne besondere Gründe kann es nicht unterbunden werden. Wenn jedoch verbotene Schriften o. ä. verteilt werden, kann
eingeschritten werden.
Datenstand vom 15.03.2017 13:50 Uhr