Aufstellung eines Bebauungsplanes "SO für Photovoltaikfreifläche" für das Grundstück FlNr. 313, Gem. Wolferding, entlang der Bahnlinie zwischen Veldener Straße und Thalham, zur Erweiterung Nord der Freiflächenphotovoltaikanlage Bürgersolarfeld Vilsbiburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 15.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 15.10.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Firma GSW Gold SolarWind Management GmbH möchte auf dem Grundstück der FlNr. 313, Gem. Wolferding eine Freifläche für eine Photovoltaikanlage errichten.

Die Flurnummer 313 umfasst ca. 3,28 ha, davon würde sich die PV Anlage auf 2,45 ha befinden.

Hierzu sind eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Diskussionsverlauf

Regionalmanager Georg Strasser hat das Thema kurz vorgestellt, die Präsentation wird in das Internet eingestellt. Die benötigte Ausgleichsfläche ist auf dem geplanten Gelände ausreichend vorhanden. Ein Ausbau der Thalhammer Straße ist im Moment nicht vorgesehen und muss somit in den Planungen nicht weiter berücksichtigt werden . Die Finanzierung des Projekts soll über die freien Mittel der vorhandenen Gesellschaft erfolgen. Die Aufnahme von neuen Gesellschaftern ist nicht geplant.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan „SO für Photovoltaikfreifläche“ mit der Gebietsart „SO“ aufzustellen. Ebenso beschließt der Stadtrat die Änderung des Flächennutzungsplanes mit einem Deckblatt Nr. 16 zu ändern.

Der Geltungsbereich umfasst die FlNr. 313 der Gemarkung Wolferding.

Der Antragssteller verpflichtet sich vollumfänglich die Kosten für die Aufstellung der Bauleitpläne zu tragen. Dies gilt auch, wenn die Bauleitpläne aus städtebaulichen oder rechtlichen Gründen nicht bis zur Rechtskraft fortgeführt werden können.

Die Bauleitpläne sind im Regelverfahren aufzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.10.2018 14:32 Uhr