Stadtwerke - Erlass einer neuen Wasserabgabesatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 26.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 26.11.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Entwurf der Wasserabgabesatzung ist im RIS der Stadt Vilsbiburg eingestellt.

Die Beratung erfolgte im Werkausschuss am 24.10.2018.

Im RIS steht ein Kostenvergleich bereit, wie sich die Aufteilung der Kostensteigerung in Grundgebühr und Wasserpreis auf einzelne Kundengruppen auswirkt.

Diskussionsverlauf

StR Karl-Heinz Hiller forderte, mehr Abstufungen bezüglich der Kosten für die Durchflussmenge der Zähler einzurichten (§9a der Satzung; Grundgebühr). Der Leiter der Stadtwerke, Wolfgang Schmid erklärte, dass die aktuelle Abstufung von der Zählergröße abhängt. Über 10 m³ -Zähler gibt es im Bereich der Stadtwerke nur noch ca. 30 Stück.

Die Mehrkosten für die Stadtwerke, welche sich für den Unterhalt der Leitung bis zur Wasseruhr verantwortlich zeigen, sind nachvollziehbar.

Die Gebührenkalkulation bezüglich einer Erhöhung der Grundgebühr hätte bereits vor einigen Jahren durchgeführt werden müssen, dann wäre der Sprung jetzt nicht so hoch. Nach dem Kommunalabgabengesetz muss eine Überprüfung alle vier Jahre durchgeführt werden.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte Satzung für die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Vilsbiburg (Wasserabgabesatzung).

Die Satzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Wasserabgabesatzung vom 12.12.2014 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Datenstand vom 05.12.2018 07:47 Uhr