Verseztung der Bushaltestelle Haarbach - Beantwortung der Anfrage von StR Billinger


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 26.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 26.11.2018 ö informativ 9.3

Sachverhalt

StR Billinger wollte in der Stadtratssitzung am 17.09.2018 (TOP 12.5) wissen, warum die Bushaltestelle Haarbach am Baugebiet „Am alten Sportplatz“ versetzt wurde.

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider stelle den Sachverhalt ausführlich dar.

Bereits im Jahr 2017 erreichte die Stadtverwaltung Vilsbiburg die E-Mail einer besorgten Anwohnerin, in welcher sie die hohe Geschwindigkeit von ein- und ausfahrenden Fahrzeugen entlang dem Baugebiet an der Kreisstraße schilderte. Dies stellt laut der E-Mail eine Gefährdung der an der Bushaltestelle wartenden Schüler dar und enthielt die Forderung, tätig zu werden.

Folgende Lösungsansätze wurden in der E-Mail vorgebracht:
  1. Regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen
  2. Farbliche großflächige Fahrbahnmarkierungen
  3. Eine Bremsschwelle
  4. Der  Umbau des Buswartehäuschens aus Glas

Da es sich um eine Kreisstraße handelt, liegt die Zuständigkeit beim Landkreis Landshut und wurde vom Landratsamt Landshut behandelt.

In der Zwischenzeit fanden durch das Landratsamt Landshut, Verkehrsrecht und Tiefbauabteilung, der Polizeiinspektionen Vilsbiburg und Landshut, sowie der Stadt Vilsbiburg zwei Ortstermine statt.

Der Einschätzung der Antragstellerin wurde durch das Landratsamt Recht gegeben. Die mögliche Gefährdung der Kinder soll reduziert werden. Allerdings lehnt das Landratsamt Landshut den Einbau von Bremsschwellen in jedem Fall ab. Im Zuge des qualifizierten Straßennetzes gibt es im gesamten Landkreis Landshut auch innerorts keine einzige Bremsschwelle. Die Straßenbaulastträger müssten im Fall eines Schadens wegen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht mindestens mit Regressansprüchen rechnen.

Die Stadt hat parallel dazu
  1. Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt und durch die kommunale Verkehrsüberwachung Messungen durchgeführt. Es gab keine Auffälligkeiten.
  2. Beim  Landkreis Landshut das Aufstellen von Verkehrszeichen mit Hinweis auf die wartenden Kinder an der Bushaltestelle beantragt.
  3. Ein Umbau des Buswartehäuschens aus Glas wird von der Stadt Vilsbiburg nicht vorgenommen, da man hier schlechte Erfahrungen mit anderen Objekten hat.

Als Lösung hat das Landratsamt Landshut die Versetzung der Bushaltestelle Richtung Ortsmitte vorgenommen. Hier sind ausreichende Aussteige- und Wartefläche vorhanden, ein Wetterschutz wurde aufgestellt. Die Übersichtlichkeit an der Stelle ist nach den Einschätzungen von Polizei und Landratsamt gegeben.

Das Aufstellen des Buswartenhäuschens in der Stephan-von-Schleich-Straße war eine Entscheidung des Ersten Bürgermeisters. Man wollte damals dem neuen Baugebiet die Möglichkeit einer Bushaltestelle ohne bürokratischen Aufwand geben. Ein Gehweg war damals noch nicht vorhanden. Durch die Forderung einer Anwohnerin im Baugebiet wurde diese Entscheidung jetzt gekippt und durch eine verkehrsrechtlich ausgearbeitete Lösung ersetzt.

Datenstand vom 05.12.2018 07:47 Uhr