Neubau von Stiftungswohnungen - Grundsatzentscheidung zur Bauweise


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 10.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.12.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Stadtrat hat am 22.01.2018 den Bau eines neuen Wohngebäudes für die Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg beschlossen.
Der Bau- und Umweltausschuss hat am 20.06.2018 das Architekturbüro Kirchmair + Meierhofer für die Planungsleistungen beauftragt.
Mehrere Vorgespräche mit der Regierung von Niederbayern in Bezug auf die Wohnraumförderbestimmungen haben bereits stattgefunden.
Für die weiteren Planungen ist nun eine Entscheidung über die Art der Bauweise notwendig. Ob der Grundsatzbeschluss des Stadtrates zum Passivhausstandard auch für das Bauvorhaben der Heilig-Geist-Stiftung gelten soll, muss geklärt werden.
Architekt Martin Meierhofer ist zur Sitzung eingeladen und wird die entsprechenden Planungsanforderungen erläutern und Fragen beantworten.

Diskussionsverlauf

Der Architekt Herr Meierhofer berichtete, dass sich sein Büro gerade in der Grundlagenplanung für das Gebäude befindet. Die Entscheidung, ob in Passivhaus-Bauweise gebaut wird oder nicht, muss jetzt gefällt werden. Die Erfahrung des Büros mit der Baugenossenschaft ist, dass sich die Mieter hier schl echt erziehen lassen und die angedachten Funktionen des Passivhaus-Standards nicht die beabsichtigte Wirkung zeigen. Die Mehrkosten eines Baus in Passivhaus-Standard  betragen zwischen neun und 15 Prozent.  

StRin Feß hat bei anderen Vermietern für Mehrfamilienhäuser in Passivhaus-Bauweise nachgefragt, diese hätten positive Erfahrungen mit diesem Standard gemacht. Es würde für das Gebäude eine besondere KfW-Förderung (Antrag 153) geben, bei welcher 15 % Tilgungszuschuss möglich sind. Die maximale Höhe des Kredits ist nicht bekannt. Die Stadtverwaltung soll sich hier erkundigen.    

Eine Aussage zu den Kosten kann nicht getroffen werden, die Regierung von Niederbayern macht aber eine Wirtschaftlichkeitsüberprüfung im Rahmen des Förderantrages. Sollten die Kosten zu hoch sein, entfällt die Förderung. Die Höhe der Baukosten ist somit ausschlaggebend für die Förderung und den zukünftigen Mietpreis. Der Standard der Baugenossenschaft ist für zukünftige Mieter im Hinblick auf Miethöhe und Nebenkosten in Ordnung und könnte als ein Maßstab verwendet werden.

Stadtbaumeister Binner erklärte, dass man nach Rücksprache mit Fachberatern im Moment nicht davon ausgeht, dass im nächsten Jahr die EnEV-Werte erhöht werden.

Die Entscheidung wird zurückgestellt, die Stadtverwaltung wird nochmals Informationen bezüglich der KfW-Förderung einholen.


 

Datenstand vom 12.12.2018 16:46 Uhr