Formlose Bauvoranfrage - Peter Lux, Seyboldsdorfer Straße 36, FlNr. 727/4, Gem. Vilsbiburg - Renovierung und Dachgeschossausbau mit Dachanhebung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Bauherr möchte im Zuge der Renovierung des Gebäudes in der Seyboldsdorfer Straße 36 das Dachgeschoss ausbauen und das Dach anheben.

Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich gemäß §34 BauGB. Demnach ist es bauplanungsrechtlich zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

(Die oben eingetragenen Maßangaben sind aus den jeweiligen vorliegenden Bauanträgen gemessen. Bei dem Gebäude Haus Nr. 34 und 40 kann nicht bestimmt werden, ob ein Vollgeschoss vorliegt. Der vorliegende Eingabeplan enthält keine aussagekräftigen Angaben hierzu.)

Umgebungsbebauung:
DN= 24° bis 40°
WH= 4,7m bis 6,4m
FH= 7,9m bis 10,1m
E+I+DG (in der Regel zwei Vollgeschosse (DG kein VG) – bei zwei Gebäuden nicht eindeutig bestimmbar, ob das Dachgeschoss ein Vollgeschoss ist).

Geplante Bebauung:
DN=15°
WH=ca. 7,9m (Wandhöhe gemessen gemäß Bauantrag v. 1969: 5,9m – Wandhöhe würde bei einer Anhebung laut Beschreibung des Bauherren um etwa 2m zunehmen: 7,9m)
FH= ca. 10m
E+II



Der Bau-und Umweltausschuss möge entscheiden, ob sich das geplante Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Die Einhaltung der Abstandsflächen gem. Art. 6 BayBO muss im folgenden Bauantragsverfahren unbedingt nachgewiesen werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stellt das Einvernehmen vorbehaltlich der Prüfung der endgültigen Bauantragsunterlagen in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2019 08:44 Uhr