Antrag auf Baugenehmigung - Landkreis Landshut, Gobener Straße 4, FlNr. 1893/10, 1893/21, Gem. Vilsbiburg - Neubau einer 2-fach Sporthalle am Maximilian-v.-Montgelas Gymnasium Vilsbiburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2019 ö beschließend 19

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Goben“. Dieser legt für den zu bebauenden Bereich eine Wohnbebauung fest.


Geplante Lage der 2-fach Sporthalle:



Der Bauherr benötigt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Baugrenzen und Maß der baulichen Nutzung).

Die Erteilung der Befreiung ist städtebaulich vertretbar und berührt die Grundzüge der Planung nicht. Der Bebauungsplan „Goben“ wurde am 26.06.1964 rechtskräftig und sieht für den gesamten Bereich des Schulareals noch eine reine Wohnbebauung vor.

Mittels Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungsplan „Goben“ wurde dann das Gymnasium eingeplant (Rechtskraft: 09.05.1968). Hier wurde der nun zu bebauende Bereich weiterhin als Wohnbebauung festgesetzt, bzw. nicht überplant.


Im Flächennutzungsplan der Stadt Vilsbiburg aus dem Jahre 1999 stellt sich die Fläche als „Fläche für den Gemeinbedarf (Schule)“ dar.  


Im Jahr 2000 wurde der Bebauungsplan „Gobener Feld“ aufgestellt (Rechtskraft: 10.11.2000). Dieser hat den planerischen Willen der Fläche auch hinweislich dargelegt (Erweiterungsfläche Gymnasium).


Der eindeutig erkennbare planerische Wille der Stadt Vilsbiburg ist hier eine Erweiterungsfläche für das Gymnasium zu schaffen bzw. freizuhalten. Eine Wohnbebauung wie im Bebauungsplan „Goben“ festgesetzt soll hier nicht entstehen.

Durch die Erteilung der Befreiung zur Errichtung der 2-fach Sporthalle sind die Grundzüge der Planung daher nicht berührt. Weiterhin ist sie städtebaulich vertretbar.


Stellplätze:


Im Zuge der Baumaßnahmen werden insgesamt 17 Stellplätze rückgebaut und 11 wiederhergestellt. Weitere 27 Stellplätze sind neu geplant. Für das Vorhaben sind 23 neue Stellplätze nachzuweisen.
Die beiden fehlenden Stellplätze werden über den Bestandsparkplatz nachgewiesen.

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Landkreis wird gebeten, die Stellplatzsituation nochmals zu überarbeiten. Mehrere Anlieger haben bereits Bedenken erhoben, da die Stellplätze bereits jetzt schon nicht ausreichend vorhanden sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 25.01.2019 08:44 Uhr