Antrag auf Baugenehmigung - Tanja und Sascha Fuhr-Kraus, Stephan-von-Schleich-Str. 13, FlNr. 1866/12, Gem. Haarbach - Neubau eines Wohnhauses mit Garage
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.02.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Bauherren beantragen die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am alten Sportplatz“ in Haarbach.
Zur Durchführung des Vorhabens benötigen die Bauherren folgende Befreiungen:
- Dachform und Dachneigung des Hauptgebäudes
Statt Satteldach (35°-45°) ist ein Walmdach geplant (22°)
- Wandhöhe
Statt 4,50m soll eine Wandhöhe von 6,09m (1,59m Überschreitung)
- Dachform und Dachneigung der Garage
Statt Satteldach (35° bis 45°) ist ebenfalls ein Walmdach (22°) geplant
- Überschreitung der Fläche für Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze
Die festgesetzte Fläche wird um 60cm in Richtung Süden überschritten.
Die Bauherren schütten das ursprüngliche Gelände um maximal 50cm auf (zulässig gem. Bebauungsplan Nr. 3.0). Die größte Aufschüttung befindet sich im Süden. Hier wird um die zulässigen 50cm aufgeschüttet. Des Weiteren darf die Oberkante des Fertigfußbodens des EG nicht höher als 50cm der OK Straße (gemessen am höchsten Punkt des Bordsteins im Einfahrtsbereich) sein (hier: ca. 35cm).
Die Festsetzungen sind eingehalten. Die geplante Wandhöhe von 6,09m (erlaubt: 4,50m) bemisst sich nach der OK Fertigfußboden EG. Damit wirkt die Wandfläche für die Nachbarn (Osten und Süden) wesentlich massiver.
Es wird beim Bauherrn noch angefragt, ob hier eine Reduzierung möglich ist.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
Datenstand vom 11.03.2019 13:31 Uhr