Neubau von Stiftungswohnungen - Grundsatzentscheidung zur Bauweise


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 28.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 28.01.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung vom 10.12.2018 konnte noch kein Beschluss gefasst werden.
Die Fa. BBI wird zur Sitzung eingeladen und wird in Bezug auf Passivhaus- und KfW-Standard genauere Informationen darstellen.

Diskussionsverlauf

Frau Dombrowski von der Fa. BBI stellt die Informationen dem Gremium vor. Die Präsentation wird in das Ratsinformationssystem eingestellt.

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider erklärte, dass für das Gebäude eine Lüftungsanlage sinnvoll ist, egal welche Ausführung man nimmt. Die Kostensteigerung ist dann laut der Präsentation von Frau Dombrowski sehr gering. Eine pauschale Aussage zu den Entwicklungen in den Nebenkosten ist durch Frau Dombrowski nicht möglich.

Die KfW-Förderung schließt eine Förderung nach dem sozialen Wohnungsbau nicht aus. Bei der Passivhausbauweise sollte darauf geachtet werden, dass das Gebäude nach Süden/Westen  ausgerichtet ist, um solare Wärmegewinne zu erzielen. Große Fensterflächen sind hier von Vorteil, auf eine Vermeidung einer möglichen Überhitzung im Sommer ist aber zu achten.

Die Baukosten sollten sich im Rahmen halten, um die Quadratmeterpreise in der Vermietung nicht nach oben zu treiben. Bei der Bauweise im Passivhausstandard ist ein Nachweis über den KfW 40 Standard ebenfalls zu führen, um die nötigen Förderungen durch die KfW-Bank zu bekommen.  

Beschluss

Die neue Wohnanlage der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg soll im Passivhausstandard gebaut werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 8

Datenstand vom 04.02.2019 11:21 Uhr