Finanzplanung 2018 bis 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 28.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 28.01.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Finanzplan ist als Anlage zum Haushaltsplan zu erstellen und zu beschließen. Ausgehend vom Basisjahr (2018) beinhaltet der Finanzplan das eigentliche Planungsjahr (Haushaltsjahr 2019), sowie eine weitere 3-jährige Vorausplanung für die Jahre 2020 bis 2022.
Der Finanzplan ist eingeteilt (genauso wie der Haushaltsplan) jeweils in Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und des Vermögenshaushalts.

Der Finanzplan soll einer Gemeinde als Anhalt für ihre weiteren Planungen dienen. Er ist nicht rechtsverbindlich, hat keine Außenwirkung und kann (bzw. soll auch) bei gegebenem Anlass aktualisiert und damit verändert werden.

Im Einzelnen:

Verwaltungshaushalt – Einnahmen (Finanzplan Seite 1)
       insbesondere:
  • Die Steuereinnahmen (Schl.Nr. 01 - 05) sind auf Grund der letzten Steuerschätzung hochgerechnet.
  • Zinseinnahmen (Schl.Nr. 17) nur noch in sehr geringer Höhe vorhanden.
  • Die übrigen Einnahmen werden nahezu unverändert fortgeschrieben.

Verwaltungshaushalt – Ausgaben (Finanzplan Seite 3)
       insbesondere:
  • Die Personalausgaben (Schl.Nr. 37) sind pauschal mit einer angenommenen Steigerung von jährlich 2% veranschlagt.
  • Für die Sachausgaben (Schl.Nr. 38) wurden ab dem Jahr 2020 die letzten Ist-Zahlen aus dem Jahr 2017 zugrunde gelegt.
  • Für die Kreisumlage (Schl.Nr. 53) wurde ein gleichbleibender Umlagesatz von 49,0% angenommen. Die Steuer- bzw. Umlagekraft wird aus den Steuereinnahmen des jeweiligen Vorvorjahres berechnet.
  • Zuführungen zum Vermögenshaushalt (Schl.Nr. 55) sind in jedem Planjahr möglich.

Vermögenshaushalt – Einnahmen (Finanzplan Seite 2)
       insbesondere:
  • Der Zuführungsbetrag vom Verwaltungshaushalt (Schl.Nr. 22) muss als Gegenbuchung dem jeweiligen Betrag von Schl.Nr. 55 entsprechen.
  • Nach aktuellem Stand kann das Rechnungsjahr 2018 sehr positiv abgeschlossen werden, so dass wieder zusätzliche Rücklagen gebildet werden können. Diese Rücklagen bilden die Grundlage zur Finanzierung der Investitionen der kommenden Jahre (Schl.Nr. 23).
  • Einnahmen aus Veräußerung von Anlagevermögen (Schl.Nr. 24) und die dazugehörigen Beiträge (Schl.Nr. 25) werden durch den Verkauf der erschlossenen Wohnbau- und Gewerbegrundstücke erwartet.
  • Zuweisungen vom Land (Schl.Nr. 27) sind neben der staatlichen Investitionspauschale auch die maßnahmenbezogenen Förderungen (2020: Kindergarten Franziskus)
  • Eine neue Kreditaufnahme (Schl.Nr. 33) müsste erst wieder 2022 erfolgen.

Vermögenshaushalt – Ausgaben (Finanzplan Seite 4)
       insbesondere:
  • Grunderwerbskosten (Schl.Nr. 63) sind aktuell nur als Pauschalbeträge angesetzt.
  • Der Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (Schl.Nr. 64) ist aus dem Investitionsplan übernommen.
  • Die Kosten der Baumaßnahmen (Schl.Nr. 65) sind ebenfalls aus dem Investitionsplan übernommen.
  • Die Rückzahlung der vorhandenen Kredite (Schl.Nr. 72) nimmt betragsmäßig entsprechend der sinkenden Tilgungsraten ab.


Der zugehörige Investitionsplan beinhaltet nur die investiven Ausgaben im Vermögenshaushalt. Er fließt in den Finanzplan mit ein (siehe oben, Ausgaben VMH).
Die Investitionsplanung beinhaltet auch eine Vorschau um weitere drei Jahre (2023 – 2025). Ein eigenständiger Beschluss über den Investitionsplan ist nicht notwendig.

Diskussionsverlauf

Stadtkämmerer Günter Felkel hat den Finanzplan ausführlich vorgestellt. Der Überschuss für das Jahr 2018 wird vorsichtig auf ca. 4 Mio. € geschätzt und ergibt sich hauptsächlich aus den abgewickelten Grundstücksverkäufen. Der Abschluss für das Jahr 2018 wurde aber noch nicht erstellt und wird dem Gremium noch extra vorgestellt .

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2022 zu und beschließt den mittelfristigen Finanzplan als Anlage zum Haushaltsplan 2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.02.2019 11:21 Uhr