Der Haushalt 2019 wird dem Haupt- und Finanzausschuss zur Vorberatung vorgelegt. Der Beschluss über die Haushaltssatzung ist in der Stadtratssitzung am 25.02.2019 vorgesehen.
- Eckdaten:
Der Haushalt 2019 weist folgende Summen aus:
Haushalts-Summen
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2019
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Vorjahr
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EUR
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EUR
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Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
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202.100
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201.800
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Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
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85.300
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41.400
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Gesamthaushalt
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287.400
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243.200
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Als weitere Eckdaten ergeben sich:
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2019
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Vorjahr
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EUR
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EUR
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Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt
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36.100
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32.200
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- im Verhältnis zur VWH-Summe / %
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17,86
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15,96
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Zuführungsbetrag zur Rücklage
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40.000
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6.200
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- Hinweise:
Im Verwaltungshaushalt sind die (Miet-)Einnahmen relativ konstant. Bei den Ausgaben ist eher eine Steigerung zu erwarten.
Beim Ansatz für den Gebäudeunterhalt wird insbesondere darauf geachtet, dass das Stiftungsgebäude in einem wohnlichen und ansehnlichen Zustand erhalten bleibt. Das wachsende Alter des Gebäudes macht es allerding auch notwendig, dass umfangreichere Erhaltungsmaßnahmen erforderlich werden. Neben den allgemeinen Aufwendungen muss insbesondere außen ein Holz-Renovierungsanstrich erfolgen. Dazu veranschlagt das Stadtbauamt in den nächsten 3 Jahren einen Ansatz von je 10.000 €.
Das komplette Treppengeländer ist nach den Vorgaben der Fa. ASID aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften zu erhöhen. Kosten etwa 3.700 €.
Vorgenommen werden soll auch ein schrittweiser Austausch der Flurbeleuchtungsstrahler, 2019 für ein Stockwerk mit Kosten von ca. 1.500 €.
Zum Vermögenshaushalt (Baumaßnahmen):
Laut Stadtratsbeschluss vom 22.01.2018 soll ein neues Wohngebäude mit zehn Wohneinheiten errichtet werden. Die bauliche Abwicklung erfolgt über das Stadtbauamt Vilsbiburg.
Das Architekturbüro Kirchmair + Meierhofer hat den Planungsauftrag erhalten. Die grundsätzlichen Entscheidungen sind bereits im Stadtrat gefallen.
- Finanzplan 2018 – 2022
In der Finanzplanung bis ins Jahr 2022 ist die beschlossene Baumaßnahme eingearbeitet. Die finanzielle Belastung betrifft voraussichtlich die Jahre 2020 und 2021.
Über den Finanzplan, der als Anlage zur Haushaltssatzung erstellt wird, ist bei der Verabschiedung im Stadtrat ein eigener Beschluss zu fassen.
Im Übrigen darf auf den Vorbericht verwiesen werden.