Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg; Haushalt 2019 - Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 11.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 11.02.2019 ö vorberatend 5

Sachverhalt

Der Haushalt 2019 wird dem Haupt- und Finanzausschuss zur Vorberatung vorgelegt. Der Beschluss über die Haushaltssatzung ist in der Stadtratssitzung am 25.02.2019 vorgesehen.
       
  1. Eckdaten:
Der Haushalt 2019 weist folgende Summen aus:        
Haushalts-Summen
2019

Vorjahr


EUR
EUR
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
202.100
201.800
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
  85.300
  41.400
Gesamthaushalt
287.400
243.200

Als weitere Eckdaten ergeben sich:

2019

Vorjahr


EUR
EUR
Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt
36.100
32.200
                - im Verhältnis zur VWH-Summe / %
17,86
15,96
Zuführungsbetrag zur Rücklage
40.000
6.200

  1. Hinweise:
Im Verwaltungshaushalt sind die (Miet-)Einnahmen relativ konstant. Bei den Ausgaben ist eher eine Steigerung zu erwarten.
Beim Ansatz für den Gebäudeunterhalt wird insbesondere darauf geachtet, dass das Stiftungsgebäude in einem wohnlichen und ansehnlichen Zustand erhalten bleibt. Das wachsende Alter des Gebäudes macht es allerding auch notwendig, dass umfangreichere Erhaltungsmaßnahmen erforderlich werden. Neben den allgemeinen Aufwendungen muss insbesondere außen ein Holz-Renovierungsanstrich erfolgen. Dazu veranschlagt das Stadtbauamt in den nächsten 3 Jahren einen Ansatz von je 10.000 €.
Das komplette Treppengeländer ist nach den Vorgaben der Fa. ASID aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften zu erhöhen. Kosten etwa 3.700 €.
Vorgenommen werden soll auch ein schrittweiser Austausch der Flurbeleuchtungsstrahler, 2019 für ein Stockwerk mit Kosten von ca. 1.500 €.

Zum Vermögenshaushalt (Baumaßnahmen):
Laut Stadtratsbeschluss vom 22.01.2018 soll ein neues Wohngebäude mit zehn Wohneinheiten errichtet werden. Die bauliche Abwicklung erfolgt über das Stadtbauamt Vilsbiburg.
Das Architekturbüro Kirchmair + Meierhofer hat den Planungsauftrag erhalten. Die grundsätzlichen Entscheidungen sind bereits im Stadtrat gefallen.

  1. Finanzplan 2018 – 2022
In der Finanzplanung bis ins Jahr 2022 ist die beschlossene Baumaßnahme eingearbeitet. Die finanzielle Belastung betrifft voraussichtlich die Jahre 2020 und 2021.
Über den Finanzplan, der als Anlage zur Haushaltssatzung erstellt wird, ist bei der Verabschiedung im Stadtrat ein eigener Beschluss zu fassen.

Im Übrigen darf auf den Vorbericht verwiesen werden.

Diskussionsverlauf

Stadtkämmerer Günter Felkel hat den Haushalt und den Finanzplan vorgestellt. Besonders betont wurde, dass sich die Rücklagen auch durch den Neubau nicht verringern würden. Die angestrebten Förderungen können nur beantragt werden, wenn dazu Schulden aufgenommen werden.

Auf Nachfrage von StR Brams erklärte Herr Felkel nochmals die Aufteilung der Finanzierung für den Neubau. Die Laufzeit der Darlehen beträgt zwischen 10 bis 30 Jahren. Die Zinsen für die Darlehen belaufen sich zwischen null und ein Prozent. Die Rentabilität ergibt sich aus den Förderzuschüssen für die Kredite.

StR Huber verlangte, dass vor einem Neubau die Schulden getilgt werden sollten. Der Schulden- oder Vermögensstand ist nicht für die Förderung ausschlaggebend. Wenn die Rücklagen für den Neubau nicht verwendet werden, sollte überprüft werden, ob das Darlehen an die Stadt zurückgezahlt werden kann.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den für die Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg für das Rechnungsjahr 2019 vorgelegten Haushaltsvorentwurf ohne Einwand zur Kenntnis und verweist ihn an den Stadtrat zur Verabschiedung.
Gleiches gilt für den Finanzplan.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 14.02.2019 15:58 Uhr