Spendeneingänge ab 1.000 €


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 11.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 11.02.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

1.)        
Am 20.12.2018 ist bei der Stadt Vilsbiburg folgende Spende eingegangen, die ohne Genehmigung des Haupt- und Finanzausschusses nicht angenommen und verwendet werden darf:
  • 1.000,00 € von der Fritz Dräxlmaier GmbH & Co. KG für die FFW Vilsbiburg.

2.)
Bereits Anfang des Jahres 2018 wurde der Verein „Naturfreunde Vilsbiburg“ aufgelöst. Der Vorstand hatte verfügt, dass 5.000,04 € aus dem Vereinsvermögen als Spende an die städtischen Kindergärten gehen soll und zwar zu gleichen Teilen an die Kindergärten St. Elisabeth, St. Johannes, St. Martin und Seyboldsdorf, also jeweils 1.250,01 €.
Im Rahmen des städtischen Jahresabschlusses wurde festgestellt, dass die entsprechende Annahmegenehmigung vom Haupt- und Finanzausschuss formell noch nicht beschlossen ist und nachgeholt werden muss.


Eine Einflussnahme auf Entscheidungen der Stadt auf Grund der Spenden steht nicht zu erwarten. Die Verwaltung empfiehlt daher die Spenden anzunehmen und für die genannten Einrichtungen zweckgebunden zu verwenden.

Beschluss

  1. Die Spende der Fritz Dräxlmaier GmbH & Co. KG vom 20.12.2018 an die Freiwillige Feuerwehr Vilsbiburg in Höhe von 1.000 € wird angenommen.
  2. Die Spende aus der Auflösung des Vereins „Naturfreunde Vilsbiburg“ an die städtischen Kindergärten in Höhe von 5.000,04 € wird angenommen.
Die entsprechenden Zuwendungsbescheinigungen sind bei Bedarf auszustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2019 15:58 Uhr