Bedarfsanerkennung der Schulkindbetreuung - Fortschreibung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 25.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 25.02.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 06.11.2006 die örtliche Bedarfsplanung nach Artikel 7 des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes beschlossen und mit Beschlüssen vom 23.03.2009, 10.10.20016, 17.07.2017, 19.02.2018 und 17.09.2018 fortgeschrieben. Die allgemeinen Veränderungen der Kindertagesbetreuungslandschaft und die örtlichen Bedürfnisse machen eine Fortschreibung notwendig.

Bestandsfeststellung und Prognose

Der Kinderhort wurde im September 2017 um 25 Plätze erweitert, im November 2018 wieder. Innerhalb eines Jahres ist der Bedarf an Hortplätzen um 100 % gestiegen. Außerdem wurde die Mittagsbetreuung um 20 Plätze erweitert.
In einer Umfrage zu Beginn des Kindergartenjahres im Herbst 2018 wurden 99 Eltern von Schulanfängern zu Ihrem Bedarf an Betreuungsplätzen für Ihre zukünftigen Schulkinder befragt. 83 Fragebögen kamen zurück. Davon benötigen 17 einen Platz in der Mittagsbetreuung und 22 einen Platz im Hort.
Im Hort sind aktuell 2 Plätze frei, es kann mit etwa 10 Abmeldungen gerechnet werden. Damit ist abzusehen, dass die Betreuungsplätze im Hort im September 2019 erhöht werden müssen.

Anhand der Einwohnermeldedaten ist ersichtlich, dass die Anzahl der Kinder zwischen 6 und 14 Jahren bis 2024 um 100 Kinder ansteigen wird. Speziell bei den 6- bis 10-jährigen werden es im Gemeindegebiet Vilsbiburg in den nächsten 5 Jahren 80 Kinder mehr werden.

Seit September 2018 liegt der Bedarf an Betreuungsplätzen für Schulkinder in Vilsbiburg bei etwa 40 % der Grundschulkinder. Kinder zwischen 10 und 14 Jahre werden kaum im Kinderhort in Vilsbiburg betreut, da die Mittelschule Vilsbiburg eine gebundene Ganztagsklasse hat. In den letzten Jahren waren maximal 7 Kinder von Mittelschule, Realschule und Gymnasium zur Betreuung im Hort.

Wenn man in den nächsten fünf Jahren davon ausgeht, dass mindestens 45 Prozent der Grundschulkinder einen Betreuungsplatz brauchen, dann werden bis zum Jahr 2024 237 Betreuungsplätze benötigt.

In der Mittagsbetreuung stehen 60 Plätze zur Verfügung. Im Hort besteht dann immer noch ein Bedarf von ca. 180 Plätzen.

Ab Mai 2020 steht dem Hort das ganze St. Johanneshaus (EG, 1. OG, 2. OG) zur Verfügung. Dazu muss allerdings die Decke zwischen 1. und 2. Obergeschoss ertüchtigt werden und das 2. Stockwerk ausgebaut werden. Dazu wird der komplette Hortbetrieb in Container ausgelagert.
Die Containeranlage wird für September 2019 schon für 7 Gruppen geplant.

Diskussionsverlauf

Die Containeranlage wird bereits ab September 2019 betrieben und in einer langfristigen Planung für sieben Gruppen ausgelegt.
Die Bereitstellung von Hortplätzen ist eine freiwillige Aufgabe der Stadt Vilsbiburg. Aber es wird von Seiten des Gremiums als Ziel angesehen, die Plätze zur Verfügung zu stellen. Die zusätzlichen Kosten für den Betrieb von sieben Hortgruppen werden als Information nachgereicht.
Um weitere belastbare Zahlen zu erhalten, sollte man den Anteil der Vilsbiburger Kinder welche eine Kinderkrippe besuchen zum Gesamtanteil der Kinder herausrechnen und feststellen, wie hoch der prozentuale Anteil ist. Dies kann dann auf zukünftige Kinderhortbetreuungsplätze hochgerechnet werden, da man davon ausgehet, dass Kinder welche bereits in der Krippe eine Betreuung benötigen auch im Grundschulal ter betreut werden müssen.
Das Personal muss die identischen Qualifikationen aufweisen, wie in allen anderen Kinderbetreuungseinrichtungen auch.
Für Prognosen zu den weiteren Entwicklungen werden die Zahlen der aktuell durchgeführten Kinder- und Jugendhilfeplanung abgewartet.  

Beschluss

Es wird ein Bedarf von 180 Hortplätzen festgestellt. Bis zur fertigen Renovierung des St. Johanneshauses wird der komplette Hort in eine Containeranlage ausgelagert.

Außerdem stehen 60 Plätze in der Mittagsbetreuung zur Verfügung.


180 Hortplätze werden als bedarfsnotwendig anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.03.2019 11:54 Uhr