Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg; Haushalt 2019 - Verabschiedung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 25.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 25.02.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Haushaltsvorentwurf 2019 wurde in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 11.02.2019 vorberaten und in der vorliegenden Fassung dem Stadtrat zur Verabschiedung empfohlen.
Die Planunterlagen (Vorbericht, Einzelplanzusammenstellung, Schuldenübersicht, Rücklagenübersicht, Stellenübersicht und Finanzplan) wurden bereits an alle Stadtratsmitglieder mit der Einladung zur Haupt- und Finanzausschusssitzung am 11.02.2019 im RIS eingestellt.


  1. Eckdaten:
Der Haushalt 2019 weist folgende Summen aus:        
Haushalts-Summen
2019

Vorjahr


EUR
EUR
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
202.100
201.800
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
  85.300
  41.400
Gesamthaushalt
287.400
243.200

Als weitere Eckdaten ergeben sich:

2019

Vorjahr


EUR
EUR
Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt
36.100
32.200
                - im Verhältnis zur VWH-Summe / %
17,86
15,96
Zuführungsbetrag zur allgemeinen Rücklage
40.000
6.200
Entnahme aus der Sonderrücklage
40.000
0


  1. allgemeine Hinweise:
Mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2019 kann die Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg weiterhin ihren satzungsmäßigen Stiftungszweck erfüllen. Mit den bestehenden 30 Wohnungen und einer Hausmeisterwohnung bietet die Stiftung bezahlbaren Wohnraum für ältere Mitbürger.


  1. mittelfristige Finanzplanung
Der Finanzplan umfasst die Jahre 2018 bis 2022. Ein eigenständiger Beschluss dazu ist notwendig. Der beschlossene Neubau von zehn Stiftungswohnungen ist eingeplant.

Diskussionsverlauf

Stadtkämmerer Günter Felkel hat den Haushalt vorgestellt.
StR Huber machte darauf aufmerksam, dass die Stiftung das städtische Darlehen zurückzahlen soll. Der Neubau wird über förderfähige Kredite finanziert, die Rücklage wäre somit vorhanden.
Stadtkämmer Günter Felkel begrüßte den Vorschlag wies aber darauf hin, bis nach dem Neubau damit zu warten wenn die neue Grundstockberechnung vorhanden ist und fest steht, wieviel an Grundstockvermögen in den Rücklagen bleiben muss. Ebenfalls sollte eine Tilgung über mehrere Jahre angedacht werden. Die Höhe der Tilgung sollte sich dann aber für den städtischen Haushalt deutlich bemerkbar machen.

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte, im Wortlaut bekannt gegebene und dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Haushaltssatzung der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg für das Rechnungsjahr 2019.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Stadtrat stimmt der Finanzplanung der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg für die Jahre 2018 bis 2022 zu und beschließt den mittelfristigen Finanzplan als Anlage zum Haushaltsplan 2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Datenstand vom 07.03.2019 11:54 Uhr