LEADER, Multifunktionscourt und Skateranlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 06.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 06.05.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Stadt Vilsbiburg hat im Februar 2018 zur Errichtung eines Multifunktionscourts und einer Skateranlage sich beim LEADER EU-Förderprogramms beworben.

Der LEADER Steuerkreis hat eine Aufnahme in das Förderprogramm in Aussicht gestellt. Der Fördersatz beträgt 50% der Nettokosten. Eigenleistungen, Leistungen des Bauhofs und Planungskosten sind nicht förderfähig.

Im Haushalt für 2019 sind für die Maßnahme Mittel in Höhe von 360.000 (HH Stellen 4601.9500 und 4601.9600) eingestellt.

Die genehmigten Haushaltsmittel in Höhe von 360.000 Euro sind seitens der Bauverwaltung als einzuhaltende Obergrenze festgelegt worden.

Die genaue Kostenschätzung (ohne Planungs- und Genehmigungskosten) wird derzeit erstellt und gesondert im Bau- und Umweltausschuss vorgestellt. Die Kostenschätzung bildet die Grundlage für den LEADER Förderantrag.

Für den Förderantrag ist ein Stadtratsbeschluss erforderlich, in welchem bestätigt wird, dass die Stadt Vilsbiburg die Kofinanzierung sicherstellt und den Unterhalt/Betrieb während der Zweckbindungsfrist sichert.

Diskussionsverlauf

Im Bau- und Umweltausschuss sollen neben den Planungen auch die Kosten überprüft werden.

StR Schwimmer regte an, zu überprüfen, ob der Fußweg vom Kino Richtung der Skateranlage ausgebaut werden kann. Der Erste Bürgermeister Helmut Haider sagte dazu, dass der Ausbau bereits geplant gewesen wäre. Der nötige Grunderwerb hierfür ist aber leider nicht möglich.

Beschluss

Die "Kommune Vilsbiburg" übernimmt die Trägerschaft für das Projekt „Errichtung eines Multifunktionscourts und einer Skateranlage“. Kostenobergrenze sind die genehmigten Haushaltsmittel in Höhe von 360.000 Euro.

Sie beauftragt die Verwaltung,  eine Förderung im Rahmen des EU-Programmes LEADER zu beantragen.

Sofern eine Förderung durch das EU-Förderprogramm LEADER erfolgt, stellt die Kommune die Kofinanzierungsmittel für das vorgestellte Projekt bereit.

Gleichzeitig verpflichtet sich die Kommune zur Pflege und zum Unterhalt der neu geschaffenen Einrichtung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.05.2019 09:16 Uhr