Kommunalwahl 2020 - Berufung des Wahlleiters und Stellvertreters
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 24.06.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach Art. 5 Abs. 1 Gemeinde-und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) hat der Stadtrat den Ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Stadtratsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Stadt zum Wahlleiter zu berufen.
Zum Wahlleiter und Stellvertreter kann nicht berufen werden, wer
- bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Stadtrat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist,
- für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder
- für diese Wahlen Beauftragter eines Wahlvorschlags oder dessen Stellvertretung ist.
Sollte sich aus dem Kreis der Bürgermeister und Stadtratsmitglieder niemand finden, der die Voraussetzungen erfüllt,
wird vorgeschlagen, Wahlsachbearbeiterin Nadine Eggl zum Wahlleiter und Geschäftsleiter Sebastian Stelzer zum Stellvertreter zu berufen.
Beschluss
Der Stadtrat beruft Frau Nadine Eggl zum Wahlleiter und Herrn Sebastian Stelzer zum Stellvertreter für die Kommunalwahlen 2020.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.07.2019 14:11 Uhr