Formlose Bauvoranfrage - Marcel Beischl, Im Burger Feld 14, FlNr. 980/58, Gem. Vilsbiburg - Wind- und Wetterschutz als Einfriedung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.03.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Bauherr möchte einen Wind- und Wetterschutz (Höhe ca. 2,30m) errichten.





Die geplante bauliche Anlage widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenze. Es liegt eine Überschreitung vor. Bei einer Zulassung ohne Überdachung widerspricht das Vorhaben auch der Festsetzung Nr. 0.4 hinsichtlich der Einfriedungen.


Die Überdachung soll mit einer Blecheindeckung geplant werden. Im gesamten Burger Feld sind Blecheindeckungen für die Garagen (nur Kies- oder Gründach) oder Wohngebäude (nur Ziegel und Betonstein bzw. Kies- oder Gründach) nicht erlaubt. Dies sollte auch für befreite Nebengebäude beibehalten werden. Bislang wurden Blechdächer nicht befreit.

Die Verkleidung mit Rhombusleisten ist ebenfalls kritisch zu beurteilen. Hier wird auf den Grundsatzbeschluss vom 07.11.2016 verwiesen. Vordächer sind mit einem offenen Charakter auszuführen. Hier gab es schon mehrere Anfragen zur Errichtung eines Wind- und Wetterschutzes (Verkleidung und Verschließen des „Ganges“) zwischen Garage und Baukörper, die bereits abgelehnt wurden.

Auf Grundlage der Festsetzungen des Bebauungsplanes, der Gleichbehandlung und der bereits bestehenden Beschlüsse wird die Erteiltung der Befreiung seitens der Verwaltung kritisch gesehen.

Diskussionsverlauf

Stadtrat Brams macht deutlich, dass der Bebauungsplan am Burger Feld die Bauherren stark beeinträchtigt. Insbesondere sollte man darüber nachdenken, ob man nicht die Verschließung des Ganges zwischen Garage und Baukörper zulassen sollte (Wind- und Wetterschutz).

Im Gremium herrschte Einigkeit darüber, diese Grundsatzdiskussion auf Antrag in einem eigenen Tagesordnungspunkt zu diskutieren. Im Rahmen der formlosen Bauvoranfrage, die hier eher den Charakter eines Nebengebäudes aufweist, sollte die Grundsatzfrage nicht geklärt werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stellt das Einvernehmen nicht in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

Datenstand vom 13.03.2019 13:33 Uhr