Antrag auf Baugenehmigung - Petra und Herbert Baier, Haarbach, Bachstraße, FlNr. 1836/2, Gemarkung Haarbach - Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.03.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Stellungnahme AB32:
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Vilsbiburg ist das Grundstück als landwirtschaftliche Nutzfläche eingestuft.
Weiterhin ist es auch nicht beim Landratsamt als Bauland erfasst (Bodenrichtwerte für Bauland). Diese Bodenrichtwerte dienen meist recht gut zur Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich.
Auch das Rauminformationssystem Bayern (Regierung) sieht das Grundstück nicht als Bauland.
Die Errichtung eines Wohngebäudes (ohne Privilegierung) beurteilt sich nach §35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben.
Das Wohngebäude ist nah an der bestehenden Siedlungsstruktur angesiedelt, wodurch eine Bebaubarkeit des Grundstücks bejaht werden kann.
Es wird vorgeschlagen, einen Freiflächengestaltungsplan anzufordern, der eine Begrünung zur Abrundung der Siedlungsstruktur vorsieht.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.
Weiterhin wird ein Freiflächengestaltungsplan gefordert, der eine Begrünung zur Abrundung der Siedlungsstruktur vorsieht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.03.2019 13:33 Uhr