Bebauungsplan "Seniorenzentrum Herrnfelden" - Vorstellung des Entwurfes und Billigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Anlass für die Erstellung des Bebauungsplanes ist die Errichtung eines Seniorenzentrums in Benachbarung zu einer bestehenden Einrichtung für altersgerechtes Wohnen. Die geplante wohnliche Nutzung mit Zweckbestimmung altersgerechtes, barrierefreies Wohnen mit ambulanter Pflege soll der Deckung des dringenden Bedarfs an derartigen Wohnformen in der Stadt Vilsbiburg dienen.

Der Planungsbereich unterliegt dem § 13 a BauGB und wird im beschleunigten (vereinfachten) Verfahren abgewickelt. Hierbei kann auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Die Öffentlichkeits – und Behördenbeteiligung erfolgt dann nach Fassung des Billigungsbeschlusses.

Intern wurden allerdings folgende Stellungnahmen abgegeben, die der Abwägung bedürfen:
AB 32.2 – Straßen- und Wegerecht, Gewässer, Verkehr:

1. „Die Zufahrt im Norden ist nicht gewidmet. Es handelt sich dabei um ein Privatgrundstück der Stadt. Der Zufahrtsbereich in die Herrnfeldener Straße soll als Aufstellfläche für anfahrende Fahrzeuge asphaltiert werden.  “

Der Weg soll durch die Stadt Vilsbiburg nicht weiter ausgebaut und auch nicht gewidmet werden. Ein Geh- und Fahrtrecht soll eingeräumt werden. Mittels des Vertrages über die Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) soll die Asphaltierung auf Kosten des Antragstellers geregelt werden.

2. „Die Zubehöranlagen gem. Nr. 2.3 im Zufahrtsbereich (Bereich des Sichtdreieckes) in die Herrnfeldener Straße sollen nicht höher als 0,80 m sein.“

Im Bereich des Sichtdreieckes wird die Höhe der Nebenanlagen/ Zubehöranlagen auf 0,80 m begrenzt.

Diskussionsverlauf

Auf Grund der Erkrankung von Herrn Bauer, von der Firma KOMPLAN – Ingenieurbüro für kommunale Planungen, stellte Herr Binner den Entwurf des Bebauungsplanes vor.

Frau Stadträtin Feß äußert Bedenken bezüglich der Anordnung der Garagen und Carports. Wenn entlang der Herrnfeldener Straße eine lange Wand – wie Bestand Nachbargrundstück – errichtet wird, so würde das Erscheinungsbild stark beeinträchtigt werden. Sie stellt den Antrag auf Zurückstellung der Beschlussfassung und Änderung der Gestaltung.
Herr Stadtrat Brams schließt sich den Ausführungen von Frau Stadträtin Feß an.

Herr Stadtrat Saxstetter möchte, dass die tatsächliche Befahrbarkeit der Feuerwehrzufahrt und die Aufstellflächen der Drehleiter überprüft werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Bebauungsplan „Seniorenzentrum Herrnfelden“ nicht. Die Anordnung der Garagen und der Carports soll nochmals überplant werden (ggf. durch Aufteilung und Begrünung).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.01.2018 15:59 Uhr