Passivhaus - Konkretisierung der Werte und der Berechnungsgrundlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bezüglich des Passivhausstandards erfolgte am 09.05.2011 ein Stadtratsbeschluss der wie folgt lautet:

„Der Stadtrat beschließt, künftige kommunale Neubauten und möglichst auch Umbauten nur noch im Passivhausstandard zu erstellen.“

Eine vom Gesetzgeber festgelegte Definition des Begriffs „Passivhausstandard“ ist der Verwaltung nicht bekannt.

Der Gesetzgeber fordert eine Berechnung und Ausweisung des Energiebedarfes auf Basis der (aktuellen) Energieeinsparverordnung (EnEV) durchzuführen und nach Fertigstellung der Baumaßnahme einen Energieausweis auf Basis der EnEV zu erstellen und am Gebäude auszuhängen.
Die Kosten für eine Nachweisführung mittels EnEV Berechnung für den Neubau der Kindertagesstätte in Achldorf wird – nach Abfrage bei einem Energieberater - mit ca. 1.500,00 Euro netto, geschätzt und ist verbindlich durchzuführen.

Es gibt ein privates Passivhaus Institut in Darmstadt, gegründet von Dr. Wolfgang Feist, dass ein eigenständiges Berechnungsmodell und damit einzuhaltende Werte erstellt hat. Dieses Berechnungsmodell ist jedoch nicht kompatibel mit der EnEV und legt die einzuhaltenden Werte eigenständig (unabhängig vom Gesetzgeber) fest.

Auf freiwilliger Basis kann zusätzlich zur EnEV die Anwendung dieses privaten Berechnungsmodells vom Passivhaus Institut in Darmstadt Anwendung finden. Für den Neubau der Kindertagesstätte in Achldorf liegt uns hierzu ein Angebot über netto 5.400,00 Euro, zuzüglich MwSt. und 3% Nebenkosten, vor. Falls eine Zertifizierung vom Passivhaus Institut in Darmstadt erfolgen soll fallen weitere – nicht unerhebliche – Kosten an.

Um den Stadtratsbeschluss ordnungsgemäß umzusetzen zu können ist es erforderlich, die einzuhaltenden Werte für ein Passivhaus zu definieren. Es sollte eine Bezugnahme auf ein allgemein anerkanntes und vom Gesetzgeber freigegebenes, Berechnungsverfahren vorgenommen werden. Dies kann aktuell nur durch die Berechnungen mittels EnEV erfolgen.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau als eine Anstalt des öffentlichen Rechts definiert, dass ein Passivhaus (Wohngebäude) dem KfW Effizienzhaus 55 (Wohngebäude) gleichgestellt wird. Beim KfW Effizienzhaus 55 wird festgelegt, dass die berechneten Werte max. 55% des definierten Referenzgebäudes erreichen dürfen, somit 45% unter den gesetzlich festgelegten Werten sein müssen.

Es ist geplant für den Neubau der Kindertagesstätte in Achldorf ein Darlehen für ein KfW Effizienzhaus 55 zu beantragen.

Das Bauamt in Abstimmung mit dem Fachbereich Klimaschutz empfiehlt, für den Neubau der Kindertagesstätte in Achldorf die einzuhaltenden Anforderungen eines Passivhauses auf Basis der aktuellen Werte des KfW Effizienzhauses 55 und den gesetzlichen Vorgaben der EnEV, umzusetzen.

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Diskussion im Gremium wurde der Beschluss gefasst.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Stadtratsbeschluss vom 09.05.2011 bezüglich einem energieeffizienten Bauen dahingehend zu konkretisieren, dass für die Neubauten die einzuhaltenden Anforderungen eines Passivhauses auf Basis der aktuellen Werte des KfW Effizienzhauses 55 und den gesetzlichen Vorgaben der EnEV umzusetzen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

Datenstand vom 23.01.2018 15:59 Uhr