Einziehung (Art. 8 BayStrWG) des öffentlichen Feld- und Waldweges - nicht ausgebaut - "Obere Fahrt in Goben"; Antrag von Frau Waltraud Süßl
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.01.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Frau Waltraud Süßl hat die Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges –nicht ausgebaut- „Obere Fahrt in Goben“ beantragt, weil die Straße jede Verkehrsbedeutung verloren hat.
Der Feld- und Waldweg beginnt an der Frontenhausener Straße und endet an der Gemeindegrenze nach Seyboldsdorf. Er beinhaltet Teilflächen der FlNrn. 1892 und 1893, Gemarkung Vilsbiburg. Er hatte eine Länge von 345 m und ein Breite von 3,00 m. Die Länge der bestehenden Straße beträgt nur noch ca. 150 m.
Der öffentliche Feld- und Waldweg –nicht ausgebaut- wurde am 20.11.1962 rechtswirksam gewidmet. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass durch die Erschließung des Baugebietes „Goben“, der öffentliche Feld- und Waldweg bereits jede Verkehrsbedeutung verloren h
at.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass der öffentlich gewidmete Feld- und Waldweg –nicht ausgebaut- „Obere Fahrt in Goben“ eingezogen wird, weil er jede Verkehrsbedeutung verloren hat. Die Verwaltung wird mit der Durchführung beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 4
Datenstand vom 23.01.2018 15:59 Uhr