Bebauungsplan "Seniorenzentrum Herrnfelden" - Vorstellung des überarbeiteten Entwurfes und Billigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.02.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt

Herr Bauer, Büro KomPlan, wird den Bebauungsplan vorstellen.

In der Sitzung vom 16.01.2017 wurde der Bebauungsplan nicht gebilligt. Die Anordnung der Garagen und der Carport soll nochmals überprüft und überplant werden.

Folgende Punkte sind laut Herrn Bauer, Büro KomPlan, besonders zu beachten:

  • Die Nachbesserung gemäß Bauausschussbeschluss vom Dezember hinsichtlich der Anordnung und Gestaltung der Carports entlang der Herrnfeldener Straße sind nun in der Planung vollständig berücksichtigt.
  • Die Zufahrt im Norden wurde entsprechend angepasst und ist nun auf Länge des Baugrundstückes auf eine Breite von 5,0m auszubauen, damit eine ausreichende Erschließung hierüber gewährleistet ist.
  • Die Ein- und Ausfahrtsradien wurden angepasst.
  • Im Bereich der Sichtfelder bei den Ein- und Ausfahrten wurden Auflagen bei der Errichtung und Anordnung der Carports formuliert. Eine Diskrepanz verbleibt zur südlichen Bestandsgarage.

Diskussionsverlauf

Frau Stadträtin Feß äußert weiterhin Bedenken bezüglich der Anordnung der Garagen und Carports. Wenn entlang der Herrnfeldener Straße eine lange Wand – wie Bestand Nachbargrundstück – errichtet wird, so würde das Erscheinungsbild stark beeinträchtigt werden. Sie fragt an, ob die Begrünung und die offene Bauweise im Bebauungsplan festgesetzt sind. Ebenso möchte Sie wissen, ob die Bäume, die im Plan zu TOP 2 eingezeichnet sind im Bebauungsplan festgesetzt sind.

Herr Bauer erklärt, dass die Ausführung der Carports im Bebauungsplan zweifach festgesetzt ist. Zum einen ist die Bebauung planerisch festgesetzt durch die Gliederung der einzelnen Carports, mit der eingezeichneten Grünfläche und zum anderen nochmals textlich fixiert durch die ausdrückliche Pflanzung mit Rankgittern.
Herr Bauer bejaht die angefragte Festsetzung hinsichtlich der Baumbepflanzung.

Herr Stadtrat Hiller vermisst verbindliche Festsetzungen bezüglich erneuerbarer Energien und der Klimaorientierung, z.B. Ladestationen für die Elektromobilität oder Festsetzungen über Regenwassernutzung.

Herr Bauer erklärt, dass man den Investor zum Bau solcher Anlagen nicht zwingen sollte. Er erklärt, dass in einem Bebauungsplan nur solche Festsetzungen getroffen werden können, die in § 9 BauGB genannt sind. Darüberhinausgehende Festsetzungen müsse man im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans im städtebaulichen Vertrag regeln.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der internen Beteiligung zum Bebauungsplan „Seniorenzentrum Herrnfelden“ folgendermaßen:

  1. Der Einräumung eines Geh- und Fahrtrechtes auf FlNr. 259/6 der Gemarkung Vilsbiburg (mittels Grunddienstbarkeit) wird zugestimmt.
  2. Die Asphaltierung des Weges, FlNr. 259/6 der Gemarkung Vilsbiburg hat der Antragsteller auf seine Kosten vorzunehmen. Dies ist im notariellen Vertrag zu regeln.
  3. Die eingezeichnete Grünfläche auf dem Weg FlNr. 259/6 soll ersatzlos gestrichen werden.

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Bebauungsplan „Seniorenzentrum Herrnfelden“, unter Berücksichtigung der Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der internen Beteiligung. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Im notariellen Vertrag ist die vollständige Kostenfreiheit für die Stadt zu regeln. Der Weg FlNr. 259/6 ist auf Kosten des Antragstellers zu asphaltieren, dem Bebauungsplan anzupassen und zu unterhalten (Bauunterhalt und Winterdienst).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.01.2018 13:15 Uhr