Erweiterung des besteh. Wohnhauses und Anbau eines Carports - Markus Meder u. Judith Grässle - Janschützstr. 8, FlNr. 679/47, Gem. Vilsbiburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.02.2017 ö beschließend 9.1

Sachverhalt

Der Bauherr plant die Errichtung eines erdgeschossigen Anbaus (7,49 m x 7,74 m) an das bestehende Wohnhaus. Anschließend an den Anbau soll ein Carport (6,00 m x 4,23 m) errichtet werden (siehe Lageplan).

Stellungnahme der Verwaltung:

Für das Bauvorhaben sind Befreiungen von den Bebauungsplänen „Schachten II“ und „Schachten II DB 1“ von Nöten.

1. Befreiung von der Baugrenze und der festgesetzten Fläche für Garagen
Der Anbau überschreitet die Baugrenze um etwa 1,4 m. Der Carport soll vollständig außerhalb der für Garagen und Stellflächen festgesetzten Bauräume und Baugrenzen errichtet werden.

In der näheren Umgebung (Janschützstr. 14) wurde bereits eine Garage außerhalb der Baugrenzen zugelassen. Ebenfalls wurde die damals errichtete Einzelgarage bereits schon außerhalb der hierfür festgesetzten Bauräume für Garagen und Stellplätze genehmigt.

2. Befreiung von der Dachform
Der Anbau soll nicht mit einem Satteldach versehen werden, sondern mittels Flachdach realisiert werden. Der Bebauungsplan setzt ein Satteldach mit einer Dachneigung von 23 – 28 ° fest. Ebenso sind die Garagen und Nebengebäude dem Hauptgebäude anzupassen.

Viele genehmigte Nebengebäude und Garagen im Bebauungsplangebiet sind nicht mit einem Satteldach, sondern einem Flachdach oder einem Pultdach mit geringer Dachneigung ausgeführt worden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stellt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben (insbesondere zu den beiden Befreiungen) in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.01.2018 13:15 Uhr