Neubau einer Wohnanlage mit TG, Neubau von Reihenhäusern mit Garagen - Schaumeier Wohn- und Gewerbe GmbH - Frontenhausener Str. 61 u. 61 a, FlNr. 1892/0, Gem. Vilsbiburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.02.2017 ö beschließend 11.1

Sachverhalt

Der Bauherr möchte das Grundstück mit Reihenhäusern und einer Wohnanlage bebauen. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Goben“. Hierzu hat er einen Antrag auf Vorbescheid gestellt.

Das Vorhaben weicht vollständig von der im Bebauungsplan vorgesehenen Bebauung ab. Dieser kann allerdings allein schon wegen der tatsächlichen Grundstücksaufteilung nicht mehr befolgt werden. Für das Grundstück sieht er drei Einfamilienhäuser vor. Für das Grundstück sieht er eine erdgeschossige Bebauung vor (Bungalow-Stil). Der Bebauungsplan setzt als Dachform ein Satteldach mit einer Dachneigung von 30° - 35° fest. Die maximal zulässige GRZ/GFZ darf 0,4 nicht überschreiten.

Das Bauvorhaben hält die Vorgaben bezüglich der GRZ von 0,4 (0,33) ein. Die GFZ kann nicht eingehalten werden, da hier eine viergeschossige, bzw. dreigeschossige Bauweise vorherrscht.

Sowohl von der Dachform, der Baugrenzen, der Dachneigung als auch von der Geschossigkeit wurden bereits mehrfach Befreiungen erteilt. Allerdings muss eine Befreiung auch städtebaulich vertretbar sein. 

Problematisch ist die Befreiung hinsichtlich der Höhenentwicklung des Wohnblocks. Bei der viergeschossigen Bauweise entsteht eine Firsthöhe von ca. 13,6 m. Das höchste im Umkreis vorhandene Gebäude weist eine Firsthöhe von 10,2 m (alternativ 10,13 m) auf.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben, mit Ausnahme der Befreiung für die Geschossigkeit, bzw. Firsthöhe. Die Firsthöhe der Reihenhäuser mit 11,15 m wird als zulässig erachtet. Der Wohnblock soll sich diesen in der Höhe anpassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

Datenstand vom 11.01.2018 13:15 Uhr