Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Vilsbiburg – Süd“. Um das Vorhaben realisieren zu können, sind Anpassungen der Grundstücksgrenzen erforderlich (siehe Lageplan).
Um das Vorhaben realisieren zu können sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich:
1. Befreiung von den Baugrenzen
2. Befreiung von der Dachform (Walmdach statt Satteldach)
3. Befreiung von der Geschossigkeit (Festgesetzt: E+U; Beantragt: E+U+I)
4. Befreiung von der Festsetzung Nr. 0.5.1: Anpassung der Nebengebäude ans Hauptgebäude (Dachform Garage mit Aufbau (E+U+I): Pultdach; Dachform Carport: Flachdach)
5. Befreiung von der Festsetzung Nr. 0.5.1: Traufhöhe nicht über 2,50 m
Die Befreiungen von den Baugrenzen und der Dachform sind städtebaulich vertretbar. Mehrfach wurden in dem Gebiet bereits derartige Befreiungen zugelassen. Im Anschluss an das Baugebiet erschließt sich der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Vilsbiburg – Süd Erweiterung“. In dem Bebauungsplangebiet sind Walmdächer zugelassen.
Die Befreiung von der Geschossigkeit des Hauptbaukörpers kann ebenfalls zugelassen werden, da sie städtebaulich vertretbar ist. Gemäß der beigefügten Skizze lässt sich die Höhenentwicklung sehen. Das Gebäude ist höher als das der Arberstraße 26, und noch niedriger als das der Arberstraße 28.
Die Befreiung von der Dachform der Garage und des Carports kann ebenfalls zugelassen werden. Diese Dachformen sind bereits bei Nebenanlagen im Gebiet vorhanden.
Die Höhenentwicklung des Aufbaus über der Garage und die Anordnung des Baukörpers werden allerdings kritisch gesehen. Dies fügt sich nicht in die nähere Umgebung ein.