Bauvoranfrage - Rupert Neuberger, FlNr. 1395 (Tfl.), GE Rieder im Feld, Neubau eines Fitnessstudios


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 06.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.03.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Bauherr möchte im Gewerbegebiet „Rieder im Feld“ einen Fitnessclub errichten. Die geplante Wandhöhe von 9,30 m  überschreitet die festgesetzte Wandhöhe von 8,0 m um 1,30 m.

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „GE Rieder im Feld“.
Auf Basis der von der E.ON am 03.07.2014 zugesandten gesonderten Berechnung der Seilhöhen der 110kV-Freileitung über der angegebenen Geländehöhe wurden Bereiche mit unterschiedlicher Bauhöhe für das GE 2 festgesetzt. Für den Bereich, den der Bauherr bebauen möchte sind eine maximale Wandhöhe von 8,0 m und eine maximale Firsthöhe von 10,0 m festgesetzt. Die Höhenentwicklung darf also 10,0 m nicht überschreiten. Das geplante Gebäude wird ein Flach – bzw. Pultdach mit geringer Neigung haben.
Dies ist zwingend noch vom Bauherrn mit der Bayernwerk AG abzustimmen. Die schriftliche Stellungnahme ist der Stadt Vilsbiburg vorzulegen.

Durch die Festsetzung einer maximalen Wand- und Firsthöhe wird auch die Gebäudeentwicklung in einem hier mit dem Orts- und Landschaftsbild noch vereinbaren Rahmen gehalten. Die festgesetzte Höhenentwicklung ist ebenso ein fester Bestandteil des städtebaulichen Konzepts. Durch die Wandhöhe von 9,30 m mit der Ausbildung eines Flachdachs wäre die maximale Firsthöhe von 10,0 m nicht überschritten. Die maximale Wandhöhe von 8,0 m wäre allerdings um 1,30 m übertroffen. Das städtebauliche Konzept der Höhenentwicklung wäre dadurch nicht in einer Art berührt, die städtebaulich nicht mehr vertretbar wäre.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stellt das Einvernehmen zu der erforderlichen Befreiung von der Wandhöhe (9,30 m statt 8,0 m) in Aussicht, sofern die Bayernwerk AG auf Grund der dort vorbeilaufenden 110 kV-Freileitung zustimmt. Die maximale Firsthöhe von 10,0 m ist allerdings zwingend einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.01.2018 13:19 Uhr