Bauantrag - Zehentbauer Anna und Thomas, Schaidham 102, FlNr. 523/0, Gem. Gaindorf - Anbau und Aufstockung der Garage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 06.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.03.2017 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Bauherrin begehrt den Anbau und die Aufstockung der Garage.

Die Bauherrin gibt an, dass der landwirtschaftliche Betrieb an den Sohn übergeben werden soll. Dieser benötigt eine angemessene Betriebsleiterwohnung. Die Wohnung im Erdgeschoss soll dann von den Eltern weiter genutzt werden.
Damit liegt eine Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB vor.

Sollte dies nicht der Fall sein (Prüfung erfolgt erst im Rahmen der Fachstellenbeteiligung im Landratsamt Landshut) so ist das Vorhaben auch gem. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB zulässig.Es handelt sich dabei um ein teilprivilegiertes Vorhaben.

Die Erweiterung eines Wohngebäudes ist demnach zulässig, wenn:

a) höchstens zwei Wohnungen vorhanden sind – Dies ist hier gegeben, da die EG Wohnung von den Eltern und die 1. OG Wohnung von der Familie Zehentbauer genutzt werden. Durch den Überbau und Anbau der Garage sind auch weiterhin nur zwei Wohneinheiten im Gebäude vorhanden.

b) Das bestehende Gebäude muss zulässigerweise errichtet worden sein. Dies ist hier der Fall.

c) Die Erweiterung muss im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude stehen und unter der Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen sein. – Es handelt sich hier um die Vergrößerung der Garage im EG (Erweiterung um Garderobe und Schmutzraum) und um die Aufstockung der Garage (und damit Vergrößerung der Wohnung im 1. OG). Dies steht im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und ist auch unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse (Familie) angemessen.

Beschluss

Der Bau – und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.01.2018 13:19 Uhr