Bauantrag - Franz Steurer und Tina Esterle, Wolfgang-Hackh-Str. 3, FlNr. 1865/45, Gem. Haarbach - Neubau eines EFH mit Doppelgarage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 06.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.03.2017 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Bauherren beantragen die Baugenehmigung für den Neubau eines EFH mit Doppelgarage.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Am alten Sportplatz“ in Haarbach.

Der Bauherr benötigt hierfür drei Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes:

1. Befreiung von der Festsetzung Nr. 2.1.1 – zulässige Wandhöhe
Die zulässige Wandhöhe von 4,50 m wird überschritten. Geplant sind 4,87 m. Befreiungen von der Wandhöhe wurden in dem Gebiet schon zugelassen.

2. Befreiung von der Festsetzung Nr. 2.1.1 – Dachneigung
Die zulässige Dachneigung beträgt 35°-45°. Geplant ist eine Dachneigung von 25°. Im Bebauungsplangebiet wurden bereits Befreiungen von der Dachneigung zugelassen.

3. Befreiung von der Festsetzung Nr. 3.0 – Abgrabungen und Aufschüttungen sind bis max. 50 cm zulässig – geplant ca. 1,1 m
Derartige Befreiungen wurden ebenfalls schon erteilt.

Beschluss

Der Bau – und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem Vorhaben (insbesondere zu den drei geforderten Befreiungen).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.01.2018 13:19 Uhr