Städtebauförderprogramm Innen statt Außen - Grundsatzbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 22.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 22.07.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Nach der letzten Stadtratssitzung wurden die aus dem Gremium angeregten Punkte nochmals mit der Regierung von Niederbayern abgestimmt. Daraus ergibt sich folgender Grundsatzbeschluss über die Städtebauförderung zur Innenentwicklung als Fördervoraussetzung 

  1. Die Stadt Vilsbiburg beschließt, ein Leerstandskataster zu erstellen mit Erfassung aller leerstehenden Gebäude, aller unbebauten Grundstücke (mit Baurecht) und aller teilbebauten Grundstücke sowie aller im Flächennutzungsplan ausgewiesenen, bisher aber noch nicht mit Bebauungsplan überplanten oder gar bebauten Flächen.

  1. Soweit die Stadt Vilsbiburg bereits über entsprechende Unterlagen verfügt, kann dieser Teil entfallen. Die Stadt Vilsbiburg kann hier die bereits bewährten Instrumente des Flächenressourcenmanagements nutzen, die auf den Homepages des StMUV und STMB kostenlos heruntergeladen werden können. Nach Aussage des StMB wird es für die Erfassung der Innenentwicklungspotentiale noch ein zusätzliches Förderprogramm geben. 

  1. Die Stadt Vilsbiburg stellt die für die Planung des Flächenbedarfs relevanten statistischen Zahlen zusammen (tatsächliche und prognostizierte Einwohnerentwicklung, Altersstruktur, Anzahl der WE, Belegungsdichte der Wohnungen etc.) und ermittelt einen nachvollziehbaren Flächenbedarf.

4.        Die Stadt Vilsbiburg beschließt, eine plausible Strategie zum Flächensparen und zum Vorrang der Innenentwicklung zu erstellen.

Folgende Komponenten sind die Grundlage der Strategieentwicklung:

  1. Die Stadt Vilsbiburg führt regelmäßig eine Eigentümeransprache mit den Besitzern von Leerständen und unbebauten Grundstücken durch.

  1. Beratungsangebote für Leerstandsbesitzer und potentielle Interessenten werden durch die Stadt Vilsbiburg angeboten.

  1. Die Stadt Vilsbiburg bietet Förderangebote, wie Fassadenprogramm oder Geschäftsflächenprogramm, an.

  1. Öffentlichkeitsarbeit und Information zur Bewusstseinsbildung der Bürger wird durch die Stadt Vilsbiburg durchgeführt.

  1. Die Stadt Vilsbiburg ermittelt, prüft und bewertet die möglichen Potentiale für die Stadtentwicklung in den bereits ausgewiesenen Bebauungsplänen für Wohn- und Gewerbegebiete und bei noch unbebauten Flächen im Innenbereich, als Grundlage für zukünftige Entscheidungen der Stadtplanung.

  1. Nach Überprüfung und Bewertung sind gegebenenfalls nicht weiter zu entwickelnde Flächen im Flächennutzungsplan und in den Bebauungsplänen zurück zu nehmen.

  1. Ziel der Stadt Vilsbiburg ist es Maßnahmen zu ergreifen, wie z. B. die Erstellung eines Einzelhandelskonzepts, um neuen innenstadtrelevanten Einzelhandel am Ortsrand und in den bestehenden Gewerbegebieten nicht zuzulassen.

  1. Die Vorrangigkeit der Nachverdichtung in bestehenden Baugebieten und im bestehenden Innenbereich wird als ausgewiesenes Ziel der Stadt Vilsbiburg fest- geschrieben und ist vor der Ausweisung neuer Wohn- und Gewerbegebiete zu prüfen, zu bewerten und vorrangig zu berücksichtigen.

  1. Die Gemeinde behält sich vor, nach Erkundung und Prüfung der Potentiale in den ausgewiesenen Bebauungsplänen und im Innenstadtbereich, maßvoll neue Wohn- und Gewerbegebiete auszuweisen.

Beschluss

Die Stadt Vilsbiburg verfolgt die im Sachverhalt dargestellten Punkte für die Städtebauförderungsinitiative „Innen statt Außen“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.09.2019 08:38 Uhr