Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken der Stadt Vilsbiburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 18.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 18.09.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Stadt Vilsbiburg muss die Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücke nach geltendem EU-Recht immer wieder anpassen. Die Richtlinien wurden zusammen mit einer im EU-Vergaberecht renommierten Anwaltskanzlei nach den politischen Vorgaben ausgearbeitet und werden im Gremium vorgestellt.

Diskussionsverlauf

Geschäftsleiter Sebastian Stelzer hat die Richtlinien dem Gremium vorgestellt. Die Unterlagen wurden zusammen mit einer Rechtsanwaltskanzlei nach dem geltenden EU-Recht entwickelt und bereits zweimal im Beirat besprochen.

Folgende redaktionelle Änderungen sind noch vorzunehmen:
  • Eine genaue Definition was unter Punkt 1.3 gemeint ist „frühere Grundstückskäufe von der Stadt Vilsbiburg“.
  • Ausarbeitung in der Präambel, was darunter zu verstehen ist, wenn das Eigenheim nicht mehr den Lebensumständen entspricht.
  • Die genaue  Definition des Bewertungspunktes „Ausübung eines Ehrenamtes“. Nach Vorschlag von StRin Pollner sollten hier die Kriterien für die Ausstellung einer Ehrenamtskarte herangezogen werden.
  • Aufteilung und Staffelung des Bewertungspunktes für Pflegebedürftigkeit und dem Kriterium „Personen im Haushalt mit Behinderung“
  • Nach dem Leitlinienkompromiss darf die für die Ortsansässigkeitskriterien erreichbare Maximalpunktezahl nicht höher sein als die für die Sozialkriterien erreichbare Maximalpunktezahl. Die Aufteilung der Gesamtpunktezahl ist somit anzupassen.
  • Die Berücksichtigung des Ehepartners/Lebenspartners bei der Bepunktung von Ehrenamt und Mitglied in einer Feuerwehr, ohne die vorgegebene Gesamtpunktezahl zu übersteigen.
  • Die genaue Definition was mit einem vollen Jahr gemeint ist.
  • StR Samhuber hat weitere Anmerkungen zu den genauen Definitionen und wird diese noch der Verwaltung vorlegen.
  • Die Aufnahme der Definition, dass auch Zeiten aus der Vergangenheit in welchen der Bewerber oder Ehepartner/Lebenspartner in Vilsbiburg gelebt hat, berücksichtigt werden, ohne die vorgegebene Gesamtpunktezahl zu übersteigen.
  • Die Herabsetzung der wöchentlichen Arbeitszeit im Hauptberuf von 30 auf 20 Stunden.

Beschluss 1

Der Bewertungspunkt „wenn ein Bewerber kein Wohneigentum oder Wohnbaugrundstück im Gemeindebereich Vilsbiburg besitzt“ wird gestrichen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 19

Beschluss 2

In der Formulierung des Bewertungspunktes „für Eltern, wenn diese im Gemeindebereich Vilsbiburg wohnhaft sind“ wird auch aufgenommen „für Kinder, wenn diese im Gemeindebereich wohnhaft sind.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 15

Beschluss 3

Der Stadtrat von Vilsbiburg beschließt die vorgestellten Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken der Stadt Vilsbiburg.

Die noch nötigen Anpassungen in den Formulierungen können noch vorgenommen werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.10.2019 14:57 Uhr