Anpassung der Plakatierungsverordnung für Wahlwerbung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 18.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 18.09.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Stadtrat von Vilsbiburg hat in seiner Sitzung am 15.10.2018 beschlossen, für Wahlen allgemein gültige Regelungen zur Ordnung von Wahlwerbung zu erlassen und den Parteien hierfür vorher definierte Flächen zur Verfügung zu stellen.

Die Stadtverwaltung hat hierfür Informationen eingeholt und in der nicht-öffentlichen Stadtratssitzung am 22.07.2019 die Fraktionen über das weitere Vorgehen rechtlich beraten.

Die neue Plakatierungsverordnung wird als Anlage beigefügt.

Diskussionsverlauf

Folgende redaktionelle Änderungen wurden von den Mitgliedern des Stadtrates vorgetragen
(Anlage 1):
  • Die Bezeichnung des Standortes am Burger Feld.
  • Die Bezeichnung des Standortes in der Oberen Stadt.
  • Die Bezeichnung des Standortes am Stadtplatz. Hier sind die Bushaltestellen nicht mehr vorhanden. Ein Standort  am VHS Durchgang soll hierfür aufgenommen werden.
  • Die Bezeichnung des Standortes in der Schützenstraße.

Die Anlage ist pauschal auf mögliche falschen Bezeichnungen oder Standorte zu überarbeiten. Ebenfalls soll geprüft werden, ob eine übersichtlichere Darstellung oder eine Markierung vor Ort möglich ist.

Folgende Standorte sollen für Wahlwerbung noch mit aufgenommen werden (Anlage 2):
  • In der Blühfläche am Parkplatz Färberanger
  • Am Durchgang des Parkplatzes an der Stadthalle zur Floßgasse
  • Am Parkplatz an der Stadthalle an der Bushaltestelle (unter Vorbehalt)

Beschluss

Der Stadtrat von Vilsbiburg beschließt die vorgestellte Plakatierungsverordnung in der Fassung vom 18.09.2019 inkl. der Anlagen. Die Verordnung vom 19.05.2015 tritt außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.10.2019 14:57 Uhr