Aufstellung eines Bebauungsplanes - Goben Deckblatt 7 (Neubau Doppelturnhalle Gymnasium)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 18.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 18.09.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Landkreis Landshut möchte eine Doppelturnhalle für das Gymnasium in Vilsbiburg errichten. Derzeit besteht für den geplanten Bereich kein Baurecht für das geplante Vorhaben. Darüber hinaus soll auch die rechtliche Grundlage für zukünftige Erweiterungen geschaffen werden.

Der Geltungsbereich soll die FlNrn. 1893/21, 1893/22 und 1893/10 der Gemarkung Vilsbiburg umfassen.

Hierzu ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mittels Deckblatt erforderlich.

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Vilsbiburg sieht hierfür bereits eine Erweiterungsfläche für das Gymnasium vor. Laut Stellungnahme von Herrn Högl, LRA Landshut, muss aber dennoch das Regelverfahren angewandt werden (vgl. VGH Urteile) .

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan „Goben Deckblatt 7“ mit der Gebietsart „SO“ aufzustellen.

Der Geltungsbereich umfasst die FlNrn. 1893/21, 1893/22 und 1893/10 der Gemarkung Vilsbiburg.

Der Antragsteller verpflichtet sich vollumfänglich die Kosten für die Aufstellung der Bauleitplanung zu tragen. Dies gilt auch, wenn die Bauleitpläne aus städtebaulichen oder rechtlichen Gründen nicht bis zur Rechtskraft fortgeführt werden können.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.10.2019 14:57 Uhr