Antrag auf Vorbescheid - Wurm Wohnbau GmbH & co. KG, Fliederstraße 7, FlNr. 645/39, Gem. Vilsbiburg - Neubau eines Wohnhauses mit 6 WE, Garagen und Stellplätze


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 29.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.07.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Bauherr plant die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 WE.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Fliederstraße“.



Das Vorhaben bedarf folgender Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes:

  • E+1 statt E
  • DN 30° statt 23-28°
  • 2 Dachgauben (unzulässig)
  • Ausbau Dachgeschoss, kein VG (Ausbau generell unzulässig)
  • Überschreitung der Baugrenze bei Stellplätzen und Garagen
  • Befreiung von der Stellplatzsatzung der Stadt Vilsbiburg – eine gemeinsame Zu- und Abfahrt für mehr als vier zusammenhängende Stellplätze (betrifft Stellplatz links neben Garage)
  • Befreiung von der GFZ (0,4)
  • Befreiung von der Traufhöhe (3,60m ab gewachsenem Boden)
  • Befreiung von der Festsetzung, dass Vorgärten gärtnerisch anzulegen sind (Stellplatz und zwei Garagen geplant)

Bei der Stadt Vilsbiburg gingen mit Schreiben vom 23.07.2019 und 25.07.2019 Nachbareinwendungen zum Vorhaben ein. Insbesondere werden dabei folgende Punkte angesprochen:

  • Besorgnis über die beengten Parkverhältnisse. Es wird ausgeführt, dass erfahrungsgemäß mehr Autos vorhanden sind, wie baurechtlich gefordert werden.
  • Verengung der Straße durch mehr parkende Autos für Müllabfuhr, Feuerwehr und Winterdienst
  • Verweis auf Zeitungsartikel der Bauausschusssitzung im März 1966 (siehe Anhang)


Die Fliederstraße hat eine Breite von ca. 6m.

Bei sechs Wohneinheiten je unter 100m² Wohnfläche wird ein Stellplatz gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Vilsbiburg gefordert. Bekannt sind bislang nur die Wohnflächen der beiden erdgeschossigen Wohnungen (< 100m²). Auf dem Grundstück sollen insgesamt zehn Stellflächen errichtet werden (5 Garagen und 5 Stellplätze).

Regulierbar wäre dies über die Einhaltung der Festsetzung über die Geschossigkeit (E) im Bebauungsplan.

Bei Betrachtung der Höhenlinien in dem Bereich lässt sich feststellen, dass sich das Grundstück in einer Senke befindet.


Gemäß Bebauungsplan ist eine GRZ von 0,4 festgesetzt.
Grundstücksgröße: 920m²

Überbaubare Fläche: 920m² x 0,4 = 368m²

Wohnhaus:        12,49m x 15,99m = 199,7151m²
Garagen:        5 x 3m x 6m = 90m²
Stellplätze:        4 x 2,5m x 5m = 50m²
               1 x 3m x 5m = 15m²

SUMME:        354,7151m² (ohne Zufahrten, Terrassen u.ä.)
(Delta von 13,2849m²)

Gemäß BPlan ist eine Überschreitung um die Hälfte der festgesetzten GRZ durch Nebenanlagen nicht ausgeschlossen. Damit kann der Bauherr weitere 184m² (920m² x 0,2) bebauen (für Zufahrten & weitere Nebenanlagen). Im Bauantrag ist ein Nachweis der GRZ beizufügen.

Durch die abweichende Geschossigkeit kann die GFZ nicht eingehalten werden.
920m² x 0,4 = 368m²
Wohnhaus Grundfläche: 199,7151m², zwei Vollgeschosse: 399,4302m²
Überschreitung um ca. 31,4302m² (GFZ: 0,434)

Im Zuge der Nachverdichtung wäre eine Bauweise abseits des Bungalowstils (unter Einhaltung nachbarschützender Vorschriften wie z.B. Abstandsflächen) wünschenswert. Allerdings ist fraglich, ob hier gleich sechs Wohneinheiten entstehen müssen. Eine Beschränkung auf ein Vollgeschoss mit ausgebautem Dachgeschoss ermöglicht dem Bauherren dennoch vier Wohneinheiten und reduziert die nachteiligen Auswirkungen für die Bestandsbebauung.

Der Bau- und Umweltausschuss wird um Entscheidung gebeten.

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Diskussion im Gremium war man sich einig, einer Nachverdichtung zuzustimmen. Jedoch ist das geplante Ausmaß mit sechs Wohneinheiten und zwei Vollgeschossen für den nachbarlichen Bestand eine zu große Beeinträchtigung. Dem Bauherren wird empfohlen eine neue Planung mit einem Vollgeschoss (E) und einem ausgebautem Dachgeschoss einzureichen. Diese Planung ermögliche ebenfalls vier Wohneinheiten.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.08.2019 15:41 Uhr