Antrag auf Baugenehmigung - Kebap 44, Hediye Avan, Ohmstraße 8, FlNR. 1360/29, Gem. Vilsbiburg - Errichtung eines Döner-Imbisses


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 29.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.07.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Bei einer Ortsbesichtigung am 02.08.2018 hat das Landratsamt Landshut festgestellt, dass auf dem Grundstück der FlNr. 1360/29 der Gemarkung Vilsbiburg ein Dönerstand mit einer Grundfläche von 30m² und einer Höhe von 3m (Kubatur 90m³) an der Grenze aufgestellt wurde. Mit Schreiben vom 06.09.2018 wurde der Eigentümer angehört. Daraufhin wurde am 14.06.2019 der Bauantrag eingereicht, um die nachträgliche Legalisierung prüfen zu lassen.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gewerbegebiet West Deckblatt 3. Gemäß den textlichen Festsetzungen sind in dem Gebiet Schank- und Speisewirtschaften, wozu auch der Imbiss „Kepap 44“ zählt, nur ausnahmsweise zulässig.

Das Vorhaben bedarf einer Ausnahme gemäß §31 Abs. 1 BauGB. Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal für die Zulassung einer Ausnahme ist die Wahrung der jeweiligen Gebietsverträglichkeit. Die Zulassung von Ausnahmen durch die Stadt ist nicht unbegrenzt möglich. Das Regel- Ausnahmeverhältnis muss gewahrt bleiben, um die Ordnungsfunktion des Bebauungsplanes aufrechterhalten zu können.

Im festgesetzten Sondergebiet sind derzeit folgende Nutzungen zugelassen:

Verbrauchermarkt, Bäckerei, Fitnesszentrum, Schuhmarkt, Textilmarkt, Versicherungsbüro und Tanzstudio

Für den Imbiss sind zwei weitere Stellplätze nachzuweisen. Diese müssen auch tatsächlich auf dem bestehenden Parkplatz zugeordnet werden. Insgesamt sind 218 Stellplätze vorhanden. Für die einzelnen Nutzungen sind die in der Tabelle dargestellten Stellplätze erforderlich (lt. Baugenehmigungen):

Verbrauchermarkt
89
Bäckerei
1
Fitnesszentrum
17
Schuhmarkt
10
Textilmarkt
3
Versicherungsbüro
3
Tanzstudio
19
Döner-Imbiss
2
SUMME
144
NACHGEWIESENE STELLPLÄTZE
218
./. Stellplätze, die durch die Nutzung wegfallen (Gebäude steht auf diesen Plätzen)
3
Übrige Stellplätze
71

Diskussionsverlauf

Nach Diskussion im Gremium wurde die Ausnahme erteilt. Allerdings war man sich einig, dass die Vorgehensweise mit der Errichtung eines Schwarzbaus und nachträglicher Genehmigung nicht angemessen und gerecht sei. Festzuhalten ist, dass dies eine Ausnahme darstellt.
Weiterhin seien die sanitären Einrichtungen und die Abwasserbeseitigung zu prüfen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben. Das Einvernehmen zu der Ausnahme wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

Datenstand vom 01.08.2019 15:41 Uhr