Präsentation Einzelhandelsentwicklungskonzept


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 22.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 22.10.2019 ö informativ 3

Sachverhalt

Herr Dr. Thomas Hüttner (ip-Projektgesellschaft) wird das Einzelhandelsentwicklungskonzept, welches im Rahmen des ISEK-Prozesses erstellt wird, im Entwurf vorstellen. Das Konzept wird im Anschluss an die Sitzung an die Stadtratsmitglieder verteilt, um in den Fraktionen beraten zu können.

In der nächsten Sitzung des Stadtrates soll das Konzept dann verabschiedet werden.

Diskussionsverlauf

Herr Dr. Hüttner erklärte in seinen Ausführungen, dass es eine zentrale Herausforderung für die Zukunft ist, für die Innenstadt weitere sogenannte Frequenzbringer zu generieren. Standorte von Lebensmitteldiscountern sollten in die Innenstadt, oder in die Nähe der Innenstadt gebracht werden. Da dieser Handelsbereich viel Frequenz in eine Stadt bringt und aber gleichzeitig vom Onlinehandel nicht stark betroffen ist .

Per Beschluss muss das Einzelhandelsentwicklungskonzept und die Festlegung des zentralen Versorgungsbereiches erfolgen. Ebenfalls kann man festlegen, dass in Zukunft das Gutachten regelmäßig oder bei Bedarf fortgeschrieben wird. Da ein Gastronomiebetrieb oder ein Wettbüro kein Einzelhandel ist, werden die Bereiche in der Liste der innenstadtrelevanten Sortimente nicht mit aufgenommen. Herr Hüttner erklärte, dass das Einzelhandelsentwicklungskonzept zukünftige Entwicklungen in der Bauleitplanung steuert.

Die Statistik im Bevölkerungswachstum entspricht nicht den Aussagen, welche man zur Entwicklung der Kinderbetreuung erwartet. Die Prognose von Hr. Hüttner stammt aus dem Jahr 2014 und wurde vom Statistischen Landesamt erstellt. Die Zahlen sind aber in Zukunft nicht frei zugänglich und nicht Teil des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes.

Die Rechtsverbindlichkeit des Konzeptes aus dem Jahr 2008 ist gleich dem neuen Konzept. Durch die methodische Herleitung der Begründung des neuen Einzelhandesentwicklungskonzepts wird dieses als belastbarer bei möglichen zukünftigen Rechtsstreitigkeiten angesehen.

Mach Meinung von StR Anzender sollte der Bereich Elektronik in die Liste der innenstadtrelevanten Sortimente mit aufgenommen werden. Herr Hüttner bestätigte das Vorhaben aus fachlicher Sicht. Unternehmen welche bereits im Außenbereich in der Branche Elektronik tätig sind, sollten eingeschränkte Erweiterungsmöglichkeiten als sog. erweiterter Bestandsschutz bekommen. Hierdurch ist zu vermeiden, dass bestehende Betriebe sich nicht erweitern können und somit Wettbewerbsnachteile hat. Neue Betriebe dürfen sich aber nicht ansiedeln. Dem Vorhaben des erweiterten Bestandschutzes für bestehende Betriebe außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs folgte das Gremium nicht.

Beschluss

Elektrofachmärkte werden in die Liste der innenstadtrelevanten Sortimente mit aufgenommen ohne die Möglichkeit eines erweiterten Bestandschutzes.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

Datenstand vom 04.11.2019 15:17 Uhr