Zuschussantrag Golfclub Vilsbiburg e.V. für die Erneuerung/Sanierung der sanitären Anlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 18.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 18.11.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Golfclub Vilsbiburg e.V. beantragt mit Schreiben vom 13.10.2019 einen Investitionszuschuss für die Erneuerung, bzw. Sanierung der sanitären Anlagen. Das Antragsschreiben und die Zusammenstellung der Kosten liegen bei.
Die Besonderheit bei dieser Baumaßnahme und der Festlegung des Zuschusses ist die gemeinsame Nutzung der WC-Anlagen durch die Sportler anlässlich des Spielbetriebs einerseits und die Gaststättenbesucher andererseits. Der Investitionsanteil für den Gaststättenbetrieb ist nicht förderfähig. Die Duschanlagen werden ausschließlich von den Sportlern genutzt.
Nach Rücksprache mit Vereinspräsident Richard Erhardsberger kann rechnerisch folgende Aufteilung erfolgen:
Gesamtkosten ca. 64.000 €, davon 33.000 € für die Duschen und 31.000 € für die WC-Anlagen.
Nutzung der WC-Anlagen ca. 75% durch die Sportler und ca. 25% durch die Gaststättenbesucher.

Somit ergeben sich folgende förderfähigen Kosten:
Sanierung der Duschanlagen (100%): 33.000,00 €
Sanierung der WC-Anlagen (75% von 31.000 €): 23.250,00 €
Gesamt: 56.250,00 €.

Beim üblichen Investitionszuschuss von 22,5% entspräche dies einem Betrag von 12.656,25 €.

Bei der späteren Abrechnung der Baumaßnahme sollten die Firmen eine Abgrenzung der Kosten für die Duschen und die WCs vornehmen, um die endgültigen förderfähigen Kosten feststellen zu können.

Diskussionsverlauf

StR Sebastian Huber hat angemahnt, dass es sich bei den vorgelegten Kosten nur um Schätzungen handelt und keine Angebote eingereicht wurden.

Dem Vorsitzenden des Golf-Club Vilsbiburg e.V., Herrn Richard Erhardsberger, wurde das Wort erteilt, er hat vorgebracht, dass der Antrag auch beim BLSV eingereicht wurde. Hier darf jedoch noch keine Planung erfolgt sein, d arum gibt es nur Kostenschätzungen, welche mit den einzelnen Handwerkern abgesprochen wurden.

StR Billinger merkte an, dass es ja eine Kostendeckelung im Beschluss gibt.

Beschluss

Der Golfclub Vilsbiburg e.V. erhält für die Erneuerung, bzw. Sanierung der sanitären Anlagen einen Investitionszuschuss in Höhe von 22,5 % der im Sachvortrag dargestellten förderfähigen Kosten. Die Zuschussobergrenze wird auf 12.656,25 € festgesetzt. Die Mittel sind im Haushaltsplan 2020 zu veranschlagen. Bei der Zuschussabrechnung hat der Golfclub die anteiligen Kosten für die Duschen und die WC-Anlagen differenziert nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.11.2019 14:57 Uhr