Sportbetriebsförderung (früher Übungsleiterzuschuss) für TSV Vilsbiburg e.V., TSV Haarbach e.V., Rote Raben Vilsbiburg e.V., Skiclub Vilsbiburg e.V. und Golfclub Vilsbiburg e.V.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 18.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 18.11.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Behandlung der Sportbetriebsförderung richtet sich nach der Grundsatzentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.10.2009.

Es liegen von folgenden Vereinen Anträge vor; die entsprechenden Entscheidungsgrundlagen sind jeweils beschrieben; auch Art und Höhe der Förderungen des Vorjahres sind angegeben:

1.)
Antrag vom 26.09.2019 von
TSV Vilsbiburg 1883 e.V.:
Grundlage:
Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 04.09.2019, bewilligt 21.133,17 €.
Beantragt wird ein Zuschuss in gleicher Höhe von der Stadt.
Vorjahr: 20.768,35 €, gleich der staatlichen Förderung.


2.)
Antrag vom 03.10.2019 von
TSV Haarbach e.V.:
Grundlage:
Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 04.09.2019, bewilligt 5.705,46 €.
Beantragt wird ein Zuschuss in gleicher Höhe von der Stadt.
Vorjahr: 5.580,76 €; gleich der staatlichen Förderung.


3.)
Antrag vom 12.09.2019 von
Rote Raben Vilsbiburg e.V.:
Grundlage:
Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 04.09.2019 bewilligt 2.755,00 €.
Beantragt wird ein Zuschuss „in ähnlicher Höhe wie im vergangenen Jahr“, mit der Bitte um Anpassung an eine Erhöhung bei der staatlichen Förderung.
Vorjahr: 7.112,35 €; auf Grund der besonderen Situation des Vereins (u.a. Mitgliederstruktur, Wegfall des Ausgleichsbetrages bei der staatlichen Förderung) wurde 2009 ein Durchschnittsbetrag berechnet, um die Schlechterstellung bei den Neuregelungen der staatlichen Förderung auszugleichen.
Die staatliche Förderung wurde 2019 in Bezug auf den Zuwendungsbetrag je Mitgliedereinheit (= 0,290 €) nicht verändert. Es wird daher empfohlen auch den städtischen Zuschuss nicht zu verändern.


4.)
Antrag vom 11.09.2019 von
Skiclub Vilsbiburg e.V.:
Grundlage:
Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 04.09.2019, bewilligt 3.996,20 €.
Vorjahr 4.600,85 €; auf Grund fiktiver Berechnung der staatlichen Förderung.


5.)
Antrag vom 18.09.2019 von
Golfclub Vilsbiburg e.V.
Grundlage:
Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 04.09.2019, bewilligt 477,34 €.
Beantragt wird ein Zuschuss in gleicher Höhe von der Stadt.
Bis zum Vorjahr wurde zwar die staatliche Sportbetriebsförderung an den Golfclub Vilsbiburg gewährt. Ein Antrag für den städtischen Zuschuss ist bisher aus Unkenntnis unterblieben.

Beschluss 1

Die Stadt Vilsbiburg gewährt für das Jahr 2019 folgende Zuschüsse als pauschale Sportbetriebsförderung, bzw. Übungsleiterentschädigung:
TSV Vilsbiburg e.V.: 21.133,17 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Stadt Vilsbiburg gewährt für das Jahr 2019 folgende Zuschüsse als pauschale Sportbetriebsförderung, bzw. Übungsleiterentschädigung:
TSV Haarbach e.V.: 5.705,46 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Stadt Vilsbiburg gewährt für das Jahr 2019 folgende Zuschüsse als pauschale Sportbetriebsförderung, bzw. Übungsleiterentschädigung:
Rote Raben Vilsbiburg e.V.: 7.112,35 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 4

Die Stadt Vilsbiburg gewährt für das Jahr 2019 folgende Zuschüsse als pauschale Sportbetriebsförderung, bzw. Übungsleiterentschädigung:
Skiclub Vilsbiburg e.V.: 3.996,20 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 5

Die Stadt Vilsbiburg gewährt für das Jahr 2019 folgende Zuschüsse als pauschale Sportbetriebsförderung, bzw. Übungsleiterentschädigung:
Golfclub Vilsbiburg e.V.: 477,34 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.11.2019 14:57 Uhr