Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 18.11.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bei der Überwachung des Haushaltsplanes 2019 wurde festgestellt, dass bei Haushaltsstelle 0200.6530 (Öffentliche Bekanntmachungen, Zeitungsinserate, Stellenausschreibungen) eine erhebliche Überschreitung des Haushaltsansatzes erfolgt ist.
Da für diese Haushaltsstelle kein interner Deckungskreis besteht, können überplanmäßige Ausgaben genehmigungsfrei nur über die eingerichtete Deckungsreserve gedeckt werden.
Da nun zu befürchten ist, dass auch die Deckungsreserve nicht mehr ausreicht, ist die Genehmigung des zuständigen Gremiums einzuholen.
Überplanmäßige Ausgaben in der vorliegenden Größenordnung genehmigt der Haupt- und Finanzausschuss.
Der Haushaltsansatz beträgt 15.000 €. Dieser ist mit Stand 07.10.2019 um 70.811,97 € überschritten. Die Deckungsreserve beträgt 80.000 €.
Eine Zusammenstellung der bisherigen Ausgaben auf dieser Haushaltsstelle liegt bei.
Es ist davon auszugehen, dass bis zum Jahresende noch weitere Kosten dafür anfallen werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten die haushaltsrechtlich notwendige Genehmigung für diese überplanmäßigen Ausgaben zu erteilen.
Gewährleistet ist die Deckung über den Gesamthaushalt nach dem Gesamtdeckungsprinzip.
Diskussionsverlauf
Der Geschäftsleiter S
ebastian Stelzer erklärte in Grundzügen das Ausschreibungsverfahren und die Stellenbesetzung bei der Stadt Vilsbiburg.
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben bei Haushaltsstelle 0200.6530 (Öffentliche Bekanntmachungen) im Rechnungsjahr 2019.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.11.2019 14:57 Uhr