Information über den Eingang des Bürgerantrags "Kreisel statt Knoten"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 16.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 16.12.2019 ö informativ 4.1

Sachverhalt

Dem Ersten Bürgermeister Helmut Haider wurde am 03.12.2019 in der Bürgerversammlung in Vilsbiburg ein Bürgerantrag „Kreisel statt Knoten“ überreicht. Die Unterzeichner fordern den Stadtrat darin auf, sich in öffentlicher Sitzung vom Straßenbauamt über die Alternativen zum Verkehrsknoten zu informieren.

Über die Zulässigkeit entscheidet der Stadtrat innerhalb eines Monats seit der Einreichung des Bürgerantrag (Art. 18b Abs. 4 GO). Die Stadtverwaltung Vilsbiburg konnte bis zum 09.12.2019 die ordnungsgemäße Prüfung der formellen und materiellen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen nicht durchführen um eine rechtmäßige Ladung des Stadtrates unter Einbeziehung des Tagesordnungspunktes für die Sitzung heute zu gewährleisten und dem Gremium somit eine fundierte Entscheidungsgrundlage über die Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen zu geben. Wegen der vorstehenden Weihnachtszeit wird Art. 18b Abs. 7 GO analog angewendet, wonach die Firsten während einer durch das Gremium bestimmten Ferienzeit (Art. 32 Abs. 4 Satz 1 GO) ruhen.

Sobald die Zulässigkeit des Bürgerantrags festgestellt ist, hat ihn das zuständige Gremium innerhalb von drei Monaten zu behandeln (Art. 18b Abs. 5) GO. In der Stadtratssitzung am 20.01.2019 wird der Stadtrat über die Zulässigkeit des Bürgerantrages und bei einer positiven Zulässigkeit auch über den Antrag selbst entscheiden.

Ein Vertreter für den Bürgerantrag wird schriftlich über die Behandlung des Bürgerantrages in der Stadtratssitzung am 20.01.2020  informiert.

Das Vorgehen wurde mit der Kommunalaufsicht am Landratsamt Landshut abgestimmt.

Datenstand vom 19.12.2019 16:35 Uhr