Antrag auf Fördermittel aus dem Fassadenprogramm für Stadtplatz 4 +5
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 02.12.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es wurde für den Stadtplatz Nr. 4 und Nr. 5 ein Antrag zur Durchführung einer privaten Baumaßnahme im Rahmen der Städtebauförderung gestellt. Die Liegenschaft beherbergt funktional zwei getrennte Nutzungseinheiten und zeigt sich optisch als zwei eigenständige Gebäude, weswegen eine zweifache Förderung möglich wäre. Gefördert wird der über die übliche Instandhaltung hinausgehende Aufwand, bis zu 30% der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens 15.000,00 €.
Die Maßnahmen und die Förderung als zwei eigenständige Gebäude mit max. 2 x 15.000,00 Euro wurde mit der Städtebauförderung abgestimmt.
Fördergeber ist die Stadt Vilsbiburg. Der Städtebauförderanteil wäre max. 60 % je Gebäude und würde an die Stadt Vilsbiburg ausbezahlt werden.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt für die Maßnahmen an den Gebäuden Stadtplatz Nr. 4 und Nr. 5 eine Förderung als zwei eigenständige Gebäude mit max. 2 x 15.000,00 Euro. Grundlage hierfür ist das Kommunale Förderprogramm zur Durchführung privater Baumaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung.
Die Verwaltung wird beauftragt das weitere Vorgehen umzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.12.2019 13:59 Uhr