Antrag auf Baugenehmigung - Lutz Schmittat, Im Burger Feld 59, FlNr. 980/10, Gem. Vilsbiburg - Anbau einer Pergola


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 02.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.12.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Bauherr beantragt die Errichtung einer Terrassenüberdachung. Dabei handelt es sich nicht um ein grundsätzlich verfahrensfreies Vorhaben (Tiefe 3m und Fläche 30m²).

Die geplante Überdachung soll eine Größe von 43,2m² und eine Tiefe von 5,6m aufweisen.

Dabei liegt sie außerhalb der Baugrenzen (26,52m²; 3,4m).

Gemäß dem Grundsatzbeschluss vom 07.11.2016 sollen nur Terrassenüberdachungen mit einer Tiefe von max. 3m und max. 30m² im Rahmen einer isolierten Befreiung außerhalb der Baugrenzen errichtet werden können. Terrassenüberdachungen, die größer sind, müssen entsprechend den Regelungen des Bebauungsplanes errichtet werden.

Diskussionsverlauf

Im Gremium herrschte kurze Diskussion über die Behandlung von Vorhaben, die einer Befreiung bedürfen. Mit Grundsatzbeschluss vom November 2016 wurden ausdrücklich nur solche Vorhaben von der Möglichkeit der isolierten Befreiung genannt, die grundlegend verfahrensfrei i.S.d. Art. 57 BayBO (ausgewählte Vorhaben, vgl. Beschluss) sind. Die hier geplante Pergola überschreitet die maximale Tiefe von 3m und maximale Größe von 30m² und müsste daher innerhalb der hierfür vorgesehenen Baugrenze errichtet werden.

Weiterhin wurde ebenfalls kurz über eine mögliche Lockerung für Wind- und Wetterschutz gesprochen. Die Verwaltung erklärt, dass hierzu bereits Herr Leidl mit einer Prüfung beauftragt sei und Ergebnisse dem Gremium vorgestellt werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 10.12.2019 13:59 Uhr