Antrag auf Baugenehmigung - Johann und Andrea Kronwinkler, Frauenau 59, FlNr. 666/5, Gem. Bergham - Einfamilienhaus mit Doppelgarage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 02.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.12.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Mit Vorbescheid aus dem Jahr 2013 wurde der Ersatzbau des Wohnhauses beantragt und genehmigt. Der Vorbescheid hat nach wie vor Gültigkeit, da er immer wieder verlängert wurde.

Im Vorbescheid ist allerdings der Ersatz für das bestehende Wohnhaus beantragt worden. Nun stellt der Bauherr einen Antrag auf Baugenehmigung für ein zweites Wohnhaus – das bestehende soll dabei erhalten bleiben.

Das Vorhaben beurteilt sich damit gem. §35 Abs. 2 BauGB. Die Anwendung der Vorschrift für begünstige Vorhaben (§35 Abs. 4 BauGB) ist nicht anwendbar, da § 35 Abs. 4 BauGB den Ersatz des Wohnhauses als Tatbestandsmerkmal fordert. In diesem Fall soll aber ein weiteres Wohnhaus entstehen.

Sonstige Vorhaben sind im Einzelfall zulässig, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Die Erschließung ist gesichert, jedoch werden öffentliche Belange gem. §35 Abs. 3 BauGB beeinträchtigt (Widerspruch zu den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, Entstehen einer Splittersiedlung,…).

Es fand bereits ein Ortstermin mit dem Landratsamt und dem Landrat statt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.12.2019 13:59 Uhr