Finanzplanung 2016 - 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 23.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.01.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Finanzplan ist als Anlage zum Haushaltsplan zu erstellen und zu beschließen. Ausgehend vom Basisjahr (2016) beinhaltet der Finanzplan das eigentliche Planungsjahr (Haushaltsjahr 2017), sowie eine weitere 3-jährige Vorausplanung für die Jahre 2018 bis 2020.
Der Finanzplan ist eingeteilt (genauso wie der Haushaltsplan) jeweils in Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und des Vermögenshaushalts.

Der Finanzplan soll einer Gemeinde als Anhalt für ihre weiteren Planungen dienen. Er ist nicht rechtsverbindlich, hat keine Außenwirkung und kann (bzw. soll auch) bei gegebenem Anlass aktualisiert und damit verändert werden.

Im Einzelnen:

Verwaltungshaushalt – Einnahmen (Finanzplan Seite 1)
       insbesondere:
  • Die Steuereinnahmen (Schl.Nr. 01 - 05) sind auf Grund der letzten Steuerschätzung hochgerechnet.
  • Zinseinnahmen (Schl.Nr. 17) nur noch in unbedeutender Höhe vorhanden.
  • Die übrigen Einnahmen werden nahezu unverändert fortgeschrieben.

Verwaltungshaushalt – Ausgaben (Finanzplan Seite 3)
       insbesondere:
  • Die Personalausgaben (Schl.Nr. 37) sind pauschal mit einer angenommenen Steigerung von jährlich 2% veranschlagt.
  • Die Sachausgaben (Schl.Nr. 38) sind ab dem Jahr 2018 auf Grund der letzten Ist-Zahlen aus dem Jahr 2015 „hochgerechnet“. Da in den Planzahlen 2016 und 2017 verschiedene Vorsorge- und Pauschalansätze enthalten sind, ergäbe eine Fortschreibung dieser Beträge kein realistisches Bild.
  • Für die Kreisumlage (Schl.Nr. 53) wurde ein gleichbleibender Umlagesatz von 49,5% zugrunde gelegt. Die Steuer- bzw. Umlagekraft wird aus den Steuereinnahmen des jeweiligen Vorvorjahres berechnet.


Vermögenshaushalt – Einnahmen (Finanzplan Seite 2)
       insbesondere:
  • Der Zuführungsbetrag vom Verwaltungshaushalt (Schl.Nr. 22) muss dem jeweiligen Betrag von Schl.Nr. 55 entsprechen.
  • Die Rücklagen sind bis auf einen vorgeschriebenen Mindestbestand beinahe aufgebraucht. Eine Entnahme (Schl.Nr. 23) ist daher praktisch nicht mehr möglich.
  • Einnahmen aus Veräußerung von Anlagevermögen (Schl.Nr. 24) und die dazugehörigen Beiträge (Schl.Nr. 25) werden durch den Verkauf der erschlossenen Wohnbau- und Gewerbegrundstücke erwartet.
  • Die Ausgaben im Vermögenshaushalt (nachfolgender Abschnitt) sind in den Planjahren höher als die Einnahmen. Der abschließende Ausgleich auf der Einnahmenseite kann nur durch Kreditaufnahme (Schl.Nr. 33) erfolgen.

Vermögenshaushalt – Ausgaben (Finanzplan Seite 4)
       insbesondere:
  • Grunderwerbskosten (Schl.Nr. 63) sind ab dem Jahr 2018 nur noch als Pauschalbeträge angesetzt.
  • Der Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (Schl.Nr. 64) ist aus dem Investitionsplan übernommen.
  • Die Kosten der Baumaßnahmen (Schl.Nr. 65) sind ebenfalls aus dem Investitionsplan übernommen.
  • Die Rückzahlung der vorhandenen Kredite (Schl.Nr. 72) belastet den Vermögenshaushalt zusätzlich. Tilgungszahlungen für eventuelle neue Kredite sind noch nicht berücksichtigt.


Der zugehörige Investitionsplan beinhaltet nur die investiven Ausgaben im Vermögenshaushalt. Er fließt in den Finanzplan mit ein (siehe oben, Ausgaben VMH).
Die Investitionsplanung beinhaltet auch eine Vorschau um weitere drei Jahre (2021 – 2023). Ein eigenständiger Beschluss über den Investitionsplan ist nicht notwendig.

Diskussionsverlauf

Kämmerer Felkel erläuterte die wesentlichen Ansätze in der Finanzplanung und im Investitionsplan.

Bezüglich der Erschließung des Bauabschnitts II im Baugebiet Achldorf wurde an die Rechtsauskunft zur abschnittsweisen Erschließung erinnert. Sie soll im Stadtrat vorgestellt werden. Falls eine abschnittsweise Erschließung nicht möglich ist, sollen die Vorbereitungen rechtzeitig getroffen werden, damit im Jahr 2020 mit den Bauarbeiten begonnen werden kann.

Stadtrat Anzeneder stellte den Antrag, dass der Ansatz für eine Neugestaltung der Parkplätze nördlich der Stadthalle in Höhe von einer Million € gestrichen wird. Dem wurde mit 14 : 9 Stimmen zugestimmt.

Hingewiesen wurde auch, dass bei der nächsten Finanzplanung die anstehenden Brückensanierungen nicht vergessen werden sollen.

Die Sanierungen der Vilstalhalle und des Kindergartens St. Elisabeth sollen zeitlich aufeinander abgestimmt werden, um die Sportmöglichkeiten für die Bevölkerung nicht zu sehr einzuschränken.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Finanzplanung für die Jahre 2016 bis 2020 mit der beschlossenen Änderung zu und beschließt den mittelfristigen Finanzplan als Anlage zum Haushaltsplan 2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2017 13:55 Uhr