Stadt- und Kreisbibliothek Vilsbiburg; Verlängerung der Vereinbarung mit dem Landkreis über die Kostenaufteilung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 23.01.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Mitbenutzungsvertrag zwischen der Stadt Vilsbiburg und dem Landkreis Landshut zum Betrieb der Kreis- und Stadtbibliothek enthält in Bezug auf die Kostentragung die Regelung, dass die Betriebs- und Beschaffungskosten im Verhältnis 50 : 50 aufgeteilt werden. Der entsprechende Ergänzungsvertrag wurde zuletzt 2011 verlängert und galt bis 31.12.2016.
Aus den vorliegenden Ausleihzahlen geht hervor, dass sich das Verhältnis der Ausleiher aus der Stadt und dem Landkreis nur unwesentlich verändert hat:
Ausleihe Bereiche
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2010 ges.
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davon Vib.
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2015 ges.
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davon Vib.
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Lehrer Gymnasium
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60
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23
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43
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14
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Lehrer Realschule
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11
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4
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6
|
0
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Schüler Gymnasium
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691
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192
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489
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169
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Schüler Realschule
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322
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74
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315
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100
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Schüler Mittelschule
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92
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78
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96
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72
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Schüler Grundschule
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264
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246
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248
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221
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Erwachsene
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1.416
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713
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1.355
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693
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Gesamt
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2.856
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1.330
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2.552
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1.269
|
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100%
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48,52%
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100%
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49,73%
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Bis ins Jahr 1999 wurden die Betriebskosten prozentgenau nach den vorliegenden Ausleihzahlen zwischen Stadt und Landkreis aufgeteilt. Diese sehr arbeitsintensive Berechnung wurde später durch die 50 : 50 Aufteilung ersetzt und hat sich in den Folgejahren auch als praktikabel und sinnvoll herausgestellt.
Sowohl aus Sicht der Kreis-, als auch der Stadtverwaltung sollte die bestehende Regelung beibehalten und der Vertrag wieder verlängert werden.
Nach vorheriger Rücksprache mit dem Kreiskämmerer wurde im Kreisausschuss am 12.12.2016 bereits der entsprechende Beschluss erwirkt. Die weitere Laufzeit der Regelung umfasst wieder fünf Jahre und soll dann von Jahr zu Jahr weiterlaufen, soweit sie nicht von einer der Vertragsparteien zum 30.09. eines Jahres gekündigt wird.
Der Schriftverkehr mit Vertragsänderungsentwurf liegt zur Kenntnisnahme bei.
Zur Kenntnis die allgemeine Kostensituation (jeweils der Anteil der Stadt an den Kosten der Bibliothek):
2010: 88.109,36 €
2011: 86.098,75 €
2012: 81.830,00 €
2013: 83.057,66 €
2014: 83.804,04 €
2015: 85.921,26 €
Beschluss
Der Stadtrat stimmt für die Jahre 2017 bis 2021 einer Aufteilung der anfallenden Kosten der Stadt- und Kreisbibliothek im Verhältnis 50 : 50 zu. Dieses Aufteilungsverhältnis soll danach unbefristet weiter gelten, soweit die Vereinbarung nicht von einer der Vertragsparteien fristgerecht bis zum 30.09. eines Jahres für das kommende Jahr gekündigt wird. Der Mitbenutzungsvertrag zwischen dem Landkreis Landshut und der Stadt Vilsbiburg ist dem entsprechend zu ändern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.03.2017 13:55 Uhr