Stadt- und Kreisbibliothek Vilsbiburg; Verlängerung der Vereinbarung mit dem Landkreis über die Kostenaufteilung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 23.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.01.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Mitbenutzungsvertrag zwischen der Stadt Vilsbiburg und dem Landkreis Landshut zum Betrieb der Kreis- und Stadtbibliothek enthält in Bezug auf die Kostentragung die Regelung, dass die Betriebs- und Beschaffungskosten im Verhältnis 50 : 50 aufgeteilt werden. Der entsprechende Ergänzungsvertrag wurde zuletzt 2011 verlängert und galt bis 31.12.2016.

Aus den vorliegenden Ausleihzahlen geht hervor, dass sich das Verhältnis der Ausleiher aus der Stadt und dem Landkreis nur unwesentlich verändert hat:
Ausleihe Bereiche
2010 ges.
davon Vib.
2015 ges.
davon Vib.
Lehrer Gymnasium
60
23
43
14
Lehrer Realschule
11
4
6
0
Schüler Gymnasium
691
192
489
169
Schüler Realschule
322
74
315
100
Schüler Mittelschule
92
78
96
72
Schüler Grundschule
264
246
248
221
Erwachsene
1.416
713
1.355
693
Gesamt
2.856
1.330
2.552
1.269

100%
48,52%
100%
49,73%

Bis ins Jahr 1999 wurden die Betriebskosten prozentgenau nach den vorliegenden Ausleihzahlen zwischen Stadt und Landkreis aufgeteilt. Diese sehr arbeitsintensive Berechnung wurde später durch die 50 : 50 Aufteilung ersetzt und hat sich in den Folgejahren auch als praktikabel und sinnvoll herausgestellt.

Sowohl aus Sicht der Kreis-, als auch der Stadtverwaltung sollte die bestehende Regelung beibehalten und der Vertrag wieder verlängert werden.

Nach vorheriger Rücksprache mit dem Kreiskämmerer wurde im Kreisausschuss am 12.12.2016 bereits der entsprechende Beschluss erwirkt. Die weitere Laufzeit der Regelung umfasst wieder fünf Jahre und soll dann von Jahr zu Jahr weiterlaufen, soweit sie nicht von einer der Vertragsparteien zum 30.09. eines Jahres gekündigt wird.

Der Schriftverkehr mit Vertragsänderungsentwurf liegt zur Kenntnisnahme bei.

Zur Kenntnis die allgemeine Kostensituation (jeweils der Anteil der Stadt an den Kosten der Bibliothek):
2010: 88.109,36 €
2011: 86.098,75 €
2012: 81.830,00 €
2013: 83.057,66 €
2014: 83.804,04 €
2015: 85.921,26 €

Beschluss

Der Stadtrat stimmt für die Jahre 2017 bis 2021 einer Aufteilung der anfallenden Kosten der Stadt- und Kreisbibliothek im Verhältnis 50 : 50 zu. Dieses Aufteilungsverhältnis soll danach unbefristet weiter gelten, soweit die Vereinbarung nicht von einer der Vertragsparteien fristgerecht bis zum 30.09. eines Jahres für das kommende Jahr gekündigt wird. Der Mitbenutzungsvertrag zwischen dem Landkreis Landshut und der Stadt Vilsbiburg ist dem entsprechend zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2017 13:55 Uhr