Beschaffungswesen - Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 23.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.01.2017 ö informativ 4.2

Sachverhalt

Vorgang: Anfrage bul-/Grüne-Fraktion

Die bul-/Grüne-Fraktion frägt an, wie der Stadtratsbeschluss vom 13.12.2013 über die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien umgesetzt wird.

Es wurde eine Dienstanweisung für alle Einrichtungen der Stadt Vilsbiburg, die Beschaffungen durchführen oder Aufträge erteilen erlassen. Sie ist am 01.05.2015 in Kraft getreten und hat folgenden Inhalt:

Bei der Materialbeschaffung (u. a. Papier, Reinigungsmittel, Materialbeschaffung etc.) und bei der Vergabe von Aufträgen sind die Richtlinien über die Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen – öAUmwR) der Bayerischen Staatsregung gem. Bekanntmachung vom 28. April 2009, z.: B II 2-5152-15 in der jeweils gültigen Fassung zu beachten (siehe Anlage).

Berücksichtigung finden nur Produkte, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt sind, bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Bei Produkten, die in Asien, Afrika oder Lateinamerika hergestellt oder verarbeitet worden sind, ist dies durch die Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine entsprechende Selbstverpflichtung nachzuweisen.

Für alle MitarbeiterInnen, die Beschaffungen durchführen, fand eine Schulung mit externer Begleitung statt.

Diskussionsverlauf

Die Frage nach Beispielen konnte in der Sitzung nicht beantwortet werden.

Datenstand vom 15.03.2017 13:55 Uhr