Persönliche Beteiligung eines Stadtratsmitglieds bei einem Tagesordnungspunkt
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 04.11.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) | Sitzung des Stadtrates | 04.11.2019 | ö | informativ | 7.2 |
Sachverhalt
Der Geschäftsleiter Sebastian Stelzer machte auf § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat 2014/2020 aufmerksam. Demnach sind Mitglieder des Stadtrates, die nach den Umständen annehmen müssen, von der Beratung und Abstimmung zu einem Punkt der Tagesordnung wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen zu sein, dazu verpflichtet,
dies vor Beginn der Beratung dem Vorsitzenden unaufgefordert mitzuteilen.
Datenstand vom 06.11.2019 17:03 Uhr