Antrag auf Baugenehmigung - Christoph Thalhammer, Nähe Ellersberg, FlNr. 1816/88, Gem. Haarbach - Neubau EFH mit PKW-Garage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.01.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Ellersberg“.


Folgende Befreiungen von den Feststezungen des Bebauungsplanes sind erforderlich:

  • Überschreitung der Wandhöhe des Wohnhauses (6,16m + 0,43m Gelände; zulässig: 5m talseitig ab natürlichem Gelände)
  • Änderung der Dachneigung auf 18° (zulässig: 35° - 42°)
  • Dacheindeckung in anthrazit (zulässig: rote Tönung)
  • Änderung Seitenverhältnis auf 7:4,7 (zulässig: 7:5)

Die Befreiungen sind städtebaulich vertretbar und widersprechen den Grundzügen nicht. In der Einzelfallbetrachtung handelt es sich bei dem Grundstück zwar um ein in den Bebauungsplan integriertes und damit gelten hierfür auch die Festsetzungen. Aber städtebaulich kann dieses auch getrennt betrachtet werden. Durch die im Bebauungsplan festgesetzte ca. 7m breite Anpflanzfläche für Bäume und Sträucher als Ortseingrünung und Pufferfläche zur Landwirtschaft (Festsetzung Nr. 7.3) ist hier auch erkennbar eine Abtrennung vorgenommen worden. Der Planungswille war hier eine offensichtliche Trennung. Dadurch kann städtebaulich die Befreiung erteilt werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.02.2020 09:19 Uhr